Scholz: Bund und Länder einigen sich auf einen dreistufigen Öffnungsplan – Maskenpflicht soll jedoch bleiben

Olaf Scholz - Bild: Bundesregierung/Denzel
Olaf Scholz - Bild: Bundesregierung/Denzel

Die Menschen in Deutschland können sich auf einen Frühling ohne einschneidende  Corona-Beschränkungen freuen: Bis zum Frühlingsbeginn am 20. März sollen die Maßnahmen „in kontrollierten Schritten zurückgefahren“ werden, heißt es in einem am Mittwoch gefassten Beschluss der Spitzen von Bund und Ländern. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) versprach spürbare Erleichterungen: Nach dem 20. März werde der Alltag so aussehen, „dass dann kaum Beschränkungen da sind“.

Das Auslaufen der Corona-Einschränkungen steht allerdings unter einem Vorbehalt: Der Schritt solle nur dann erfolgen, „wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt“, heißt es in dem Beschluss. Zudem sollten auch nach dem 20. März „niedrigschwellige Basisschutzmaßnahmen“ wie etwa eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen fortgelten können. Scholz sagte zu, dass seine Regierung dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen werde.

Der Kanzler ließ auf der Pressekonferenz auch persönliche Erleichterung angesichts der bevorstehenden Lockerungen durchblicken. Er sprach von „optimistischen Perspektiven“ und „Zuversicht“ und sagte: „Irgendwie haben wir nach all diesen langen zwei Jahren mal verdient, dass es irgendwie wieder besser wird – und es sieht ein bisschen danach aus, dass wir genau das auch vor uns haben.“ Den Begriff „Freedom Day“ wollte sich Scholz aber nicht zu eigen machen: Solche Schlagworte seien „dem Ernst der Lage nicht angemessen“.

Kern des Bund-Länder-Beschlusses ist ein Drei-Stufen-Plan für die Lockerungen. In einem ersten Lockerungsschritt sollen nun umgehend Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene im Privatbereich fallen. Zugangsbeschränkungen zum Einzelhandel sollen – bis auf die Maskenpflicht – aufgehoben werden.

Der zweite Schritt greift bundesweit zum 4. März: Dann gilt für Gastronomie und Hotelübernachtungen wieder die 3G-Regelung – somit bekommen auch Ungeimpfte Zutritt, wenn sie einen tagesaktuellen Test vorlegen. Diskotheken und Klubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung, also 2G-Plus-Bedingungen, geöffnet.

In einem dritten Schritt entfallen ab dem 20. März alle „tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen“ – etwa auch die Homeoffice-Pflicht. Dieser Termin ergibt sich aus dem geltenden Infektionsschutzgesetz: Denn dieses erlaubt die Schutzmaßnahmen derzeit nur befristet bis zum 19. März.

Für die Zeit nach dem 20. März gaben die Länder dem Kanzler eine Bitte mit auf den Weg: Der Bund müsse eine gesetzliche Grundlage dafür schaffen, dass auch nach diesem Datum „Basisschutzmaßnahmen“ möglich sind. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem „Sani-Kasten im Kofferraum“, damit bei einem Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen schnell gehandelt werden könne.

In dem Beschlusspapier ließen die Länder ihre Forderungen festhalten – etwa eine Maskenpflicht in Bussen und Bahnen, Abstandsregeln, allgemeine Hygienevorgaben und Testpflichten in bestimmten Bereichen. Scholz sagte zu, dass seine Regierung auch nach dem 19. März einen „hocheffektiven Basisschutz“ ermöglichen werde, der Ländern, Kreisen und Städten Handlungsmöglichkeiten geben werde. In den vergangenen Tagen hatte es beim Koalitionspartner FDP Forderungen gegeben, auch die Maskenpflicht auslaufen zu lassen.

Insgesamt teilten die Länderchefs die optimistische Botschaft des Kanzlers. Es gebe „Grund zur Hoffnung“, sagte NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU). Sein thüringischer Kollege Bodo Ramelow (Linke) sagte: „Mit einem gestärkten Gefühl wollen wir in das Frühjahr hinein, zu einem Ende der Verordnungen.“ Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) sprach von „verantwortungsbewussten Öffnungen und Lockerungen“.

Der Kanzler erneuerte seinen Appell an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Zudem bekräftigte er sein Eintreten für das Einführen einer allgemeinen Impfpflicht. Bei allen Diskussionen über die Details der Ausgestaltung gebe es eine „gemeinsame Meinung“ – nämlich, dass es einer allgemeinen Impfpflicht bedürfe, um für Herbst und Winter gewappnet zu sein, sagte Scholz.

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