Länder und Gemeinden fordern vom Bund mehr Geld für Ukraine-Flüchtlinge

Flüchtlinge aus der Ukraine in einem Auffanglager - Bild: Philipp Spalek/Caritas Germany
Flüchtlinge aus der Ukraine in einem Auffanglager - Bild: Philipp Spalek/Caritas Germany

Vor den Bund-Länder-Gesprächen über die Ukraine-Flüchtlinge am Donnerstag haben die Bundesländer und Gemeinden ihre Forderungen nach einer gerechten Kostenverteilung bekräftigt. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) und Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) forderten die volle Übernahme der Kosten für die Unterbringung der Flüchtlinge durch den Bund. Ihren Vorstellungen nach sollen die Flüchtlinge von den Jobcentern versorgt werden und nicht vom Sozialamt.

Ramelow sagte den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Donnerstagsausgaben), die Kostenverteilung für die Unterbringung müsste „am Donnerstag geklärt werden. Anschließend kann man geordnet umsteuern.“ Die Kosten für die Geflüchteten sollten laut Ramelow im Rahmen des Sozialgesetzbuchs II (Arbeitslosengeld II) abgedeckt werden, für das der Bund zuständig ist.

Ramelow plädierte ferner dafür, dass der Bund bei Aufnahme, Registrierung und Verteilung der Geflüchteten „stärker Verantwortung übernimmt“. Die Registrierung ist sehr zeitaufwändig und findet im Falle der Ukrainerinnen und Ukrainer erst statt, wenn sich Geflüchtete länger in einer Erstaufnahmeeinrichtung aufhalten oder sonst wie staatliche Leistungen beziehen.

Giffey sagte dem „Handelsblatt“ (Donnerstagausgabe), bei den Integrationskosten für Kita und Schule sowie den Kosten der Unterkunft trage der Bund momentan 75 Prozent – dies reiche jedoch nicht. „Wir wollen, dass ähnlich wie 2015 die kompletten Kosten vom Bund übernommen werden.“ Die Kosten habe so niemand planen können. Das seien Auswirkungen von internationalen Konflikten. „Jetzt kann man sich nicht einfach bequem zurücklehnen und sagen: Dann haben die Städte halt Pech. So kann das nicht laufen.“

Die SPD-Politikerin will zudem, dass die Ukraine-Flüchtlinge künftig nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz versorgt werden, sondern Grundsicherungsleistungen erhalten. „Die Erwartung ist, dass die individuelle Leistungserbringung nicht über die Sozialämter und über das Asylbewerberleistungsgesetz läuft, sondern dass die Versorgung über die Jobcenter nach dem Sozialgesetzbuch II abgewickelt wird“, sagte Giffey. „Damit können die Flüchtlinge Deutschkurse und eine bessere Integration in den Arbeitsmarkt bekommen und die gesundheitliche Versorgung ist sichergestellt.“

„Bund und Länder haben sich mit dem Bundeskanzler darauf verständigt, die Kommunen nicht im Regen stehen zu lassen. Dieser Ankündigung müssen jetzt sofort konkrete Taten folgen“, sagte Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte und Gemeindebundes (DStGB), der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ, Donnerstagsausgabe).

Notwendig seien eine auskömmliche Pauschale pro Flüchtling und die Finanzierung der erheblichen Vorhaltekosten. „Unverzichtbar bleibt auch sicherzustellen, dass die Ankommenden sowohl zwischen den Bundesländern nach dem Königsteiner Schlüssel als auch innerhalb der Bundesländer gleichmäßig verteilt werden“, betonte Landsberg.

Aus Einzelerhebungen sei bekannt, dass Kommunen „bis zu 2900 Euro pro Vertriebenen bereits aufgewandt haben, um die notwendige Infrastruktur für die Erstversorgung zu installieren“. Dazu gehörten der Umbau von Hallen zu Gemeinschaftsunterkünften, Sicherheitsdienste, Verpflegung und psychologische Betreuung. „Bund und Länder sind gefordert, hier schnell, nachhaltig, auskömmlich und dauerhaft die Finanzierung sicherzustellen“, sagte Landsberg.

Seit Beginn des russischen Angriffs auf die Ukraine am 24. Februar sind bereits mehr als 300.000 Flüchtlinge in Deutschland eingetroffen. Die genaue Zahl ist unbekannt, weil es keine Registrierungspflicht und keine festen Grenzkontrollen gibt. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Zahl der Neuankömmlinge aus der Ukraine noch weiter steigen wird.

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