Haldenwang: Proteste gegen Corona-Maßnahmen sind „gutes Recht“

Querdenker - Bild: Rasande Tyskar/CC BY-NC 2.0
Querdenker - Bild: Rasande Tyskar/CC BY-NC 2.0

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang sieht in der Teilnahme an Protesten gegen die Corona-Maßnahmen das „gute Recht“ der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. „Die große Masse der Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den Demonstrationen nimmt ihr verfassungsmäßiges Recht wahr“, sagte er am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“. Ins Visier seiner Behörde gerieten die Teilnehmenden allerdings, wenn durch die Verfassung vorgegebene „rote Linien“ überschritten würden.

Dies sei etwa der Fall, wenn beispielsweise antisemitische Ideologien verbreitet oder die Entscheidungsbefugnis der Staatsorgane in Frage gestellt würden. „Wenn daraus ein Widerstandsrecht abgeleitet wird und offen gegen die Staatsgewalt aufgerufen wird, dann ist das ein verfassungsschutzrelevanter Vorgang“, sagte Haldenwang.

Demonstrierende rief er dazu auf, sich von diesen Extremisten abzugrenzen. Bundesweit protestieren regelmäßig zehntausende Menschen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Vermehrt kam es in den vergangenen Wochen zu Ausschreitungen.

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