Klubs und Diskotheken in Berlin und Hamburg dürfen in einigen Tagen wieder öffnen

Diskothek - Bild: Martin Fisch/CC BY-SA 2.0
Diskothek - Bild: Martin Fisch/CC BY-SA 2.0

In den Klubs und Diskotheken von Berlin und Hamburg kann voraussichtlich ab Freitag erstmals wieder getanzt werden. Am Dienstag beschlossen die Senate der Hauptstadt und der Hansestadt formal die Umsetzung der jüngst zwischen Bund und Ländern vereinbarten Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen. Ab 4. März dürfen Klubs und Diskotheken demnach nach dem sogenannten 2G-Plus-Modell wieder öffnen. Die geänderten Verordnungen müssen allerdings noch verkündet werden.

Bei 2G-Plus müssen alle Gäste vollständig geimpft sein und zusätzlich einen aktuellen negativen Testnachweis vorlegen. In Berlin gilt dies laut Senatsbeschluss auch für Menschen mit Auffrischungsimpfung, die bei 2G-Plus-Modellen in anderen Zusammenhängen unter Umständen von der Pflicht zur Vorlage eines negativen Testnachweises befreit sind. In Hamburg hebt der Senat mit der Neufassung seiner Corona-Verordnung auch coronabedingte Alkoholkonsumbeschränkungen etwa in Hotspots auf.

Bund und Länder hatten sich bei ihrer jüngsten Gipfelrunde auf das stufenweise Auslaufen aller tiefgreifenden Corona-Schutzmaßnahmen bis zum 20. März geeinigt. Ab dem 4. März greift ein weiterer Zwischenschritt. Zu diesem gehört auch, dass in Gastronomie, Hotels oder Fitnessstudios bundesweit von 2G auf 3G umgestellt wird. Auch Ungeimpfte erhalten demnach bei Vorlage eines Tests wieder Zutritt.

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