Bundestag debattiert erstmals über Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro

Mindestlohn
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Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals über die zum 1. Oktober geplante Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro debattiert. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) machte im Parlament deutlich, dass er die Anhebung gerade angesichts von Pandemie und Inflation für unerlässlich hält. Die Union kritisierte die Anhebung per Gesetz. In dem Gesetzentwurf ist auch die Ausweitung der Minijob-Grenze vorgesehen – was Gewerkschaften und Linke auf den Plan rief.

Heil sagte, gerade die Menschen mit kleineren und normalen Einkommen hätten wegen der Pandemie große Sorgen und seien jetzt beunruhigt „angesichts steigender Preise“. Dafür habe die Bundesregierung Entlastungen für die Bürger beschlossen. „Mehr Respekt bedeutet aber auch, dass wir gerade jetzt den Gesetzentwurf zur Erhöhung des Mindestlohns auf den Weg bringen“, sagte Heil.

Den Mindestlohn gibt es seit Januar 2015, seitdem stieg er auf Empfehlung der prüfenden Mindestlohnkommission stetig an. Seit Jahresbeginn gilt eine gesetzliche Lohnuntergrenze von 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt sie planmäßig auf 10,45 Euro. Im Oktober soll dann die geplante außerplanmäßige Erhöhung auf zwölf Euro per Gesetz folgen. Künftig soll dann wieder die Kommission über Anpassungen entscheiden.

Heil betonte zugleich, dass der Mindestlohn auch nach der jetzt geplanten Erhöhung nur eine absolute Lohnuntergrenze darstelle. Zwölf Euro seien ungefähr 60 Prozent des mittleren Einkommens in Deutschland. Aber das allein reiche nicht aus. „Wir wollen wieder mehr Tarifbindung in Deutschland.“

Ähnlich argumentierte der Grünen-Abgeordnete Frank Bsirske. Ohne die Stärkung des Tarifsystems werde sich die Ungleichheit bei der Einkommensverteilung weiter erhöhen oder sogar noch verfestigen, sagte der frühere Chef der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in der Debatte.

Der Unions-Arbeitsmarktexperte Stephan Stracke (CSU) unterstützte zwar die Anhebung des Mindestlohns im Grundsatz. Er kritisierte aber zugleich, dass die jetzt vorgesehene Erhöhung durch den Gesetzgeber vorgenommen werde. In der sozialen Marktwirtschaft dürfe es „keine politische Lohnfindung“ geben.

Der AfD-Abgeordnete Jürgen Pohl bezeichnete das jetzige Mindestlohn-Gesetz als ein „Wahlversprechen“, das aus einer „gänzlich anderen Zeit“ stamme. Die Anhebung werde von der augenblicklichen Teuerung „aufgefressen“, kritisierte er.

Die FDP zeigte sich zufrieden damit, dass im Zuge des Mindestlohngesetze auch die Minijob-Grenze angehoben wird. Ihr Sozialexperte Pascal Kober sagte Insbesondere die vorgesehene Dynamisierung werde dazu führen, dass die Minijobber wieder mehr Geld in der Tasche haben würden.

Das Gesetz sieht vor, die Minijob-Grenze von derzeit 450 Euro auf 520 Euro anzuheben. Künftig soll sie an die Höhe des Mindestlohns gekoppelt werden.

Dazu sagte die stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Mit der Erhöhung der Verdienstgrenze werden in Zukunft noch mehr gut ausgebildete Frauen in die kleine Teilzeit gedrängt.“ Die zahlreichen Frauen unter den geringfügig Beschäftigten blieben aufgrund steuerrechtlicher Fehlanreize „in der Teilzeitfalle gefangen – ohne soziale Absicherung.

Die stellvertretende Linken-Fraktionschefin Susanne Ferschl sprach im Bundestag von einem „schmutzigen Deal“ der Ampel-Koalition. Minijobs brächten prekäre Beschäftigung mit sich, dadurch werde der Mindestlohn konterkariert.

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