EuGH: Städte nicht zu Klage gegen Abgas-Grenzwerte berechtigt

Autoabgase - Bild: donut_aoo via Twenty20
Autoabgase - Bild: donut_aoo via Twenty20

Von der Verordnung zu Abgas-Grenzwerten bei der Neuwagenprüfung sind Städte wie Paris, Madrid und Brüssel nicht unmittelbar betroffen. Zu diesem Schluss kam der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und hob deshalb am Donnerstag ein früheres Urteil des Gerichts der EU (EuG) gegen die Verordnung auf: Dieses hatte entschieden, dass die EU-Kommission die Grenzwerte nicht eigenständig lockern durfte. Deutschland, Ungarn und die Kommission zogen gegen das Urteil vor den EuGH und hatten nun Erfolg. (Az. C-177/19 P u.a.)

2016 legte die Kommission Grenzwerte für Stickoxide fest, die neu zuzulassende Diesel-Fahrzeuge nicht überschreiten dürfen, dabei lockerte sie allerdings teils die Euro-6-Norm. Paris, Brüssel und Madrid fürchteten um ihre Anstrengungen, die Luft in den Städten sauberer zu bekommen. Die Verordnung hindere sie daran, Beschränkungen für bestimmte Autos zu erlassen, argumentierten sie. Vor dem EuG waren sie mit ihrer Klage erfolgreich.

Der EuGH sah nun allerdings einen Rechtsfehler in der EuG-Entscheidung: Denn die klagenden Städte seien von der Verordnung nicht unmittelbar betroffen. Das sei aber Voraussetzung dafür, dass sie überhaupt gegen einen Akt des EU-Rechts klagen könnten. Es gehe in der Verordnung um die Zulassung von Fahrzeugen und nicht um ihre spätere Teilnahme am Verkehr, stellte der Gerichtshof fest. Darum hob er das frühere Urteil auf.

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