Lauterbach: Vierte Dosis im Falle einer Impfpflicht nicht zwingend notwendig

Symbolbild: Impfung

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet nicht damit, dass im Falle einer Impfpflicht-Einführung nach einer Dreifachimpfung noch eine vierte Dosis zwingend notwendig sein wird. „Wer heute oder künftig über drei Impfungen mit mRNA-Impfstoffen oder einem ähnlich wirksamen Impfstoff verfügt, verfügt über eine gute Grundimmunisierung“, sagte Lauterbach der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Samstagsausgabe). „Die heutige Dreifachimpfung würde somit jeder Impfpflicht Genüge tun.“

Lauterbach betonte, es werde einzig und allein an einer „Pflicht zum Nachweis einer Impfung“ gearbeitet. „Kein Arzt soll dazu verpflichtet werden, Menschen von einer Impfung zu überzeugen oder sie dazu zu drängen. Denn es wird keinen Impfzwang geben“, sagte Lauterbach mit Blick auf eine Reaktion der Kassenärzte, die die Durchsetzung einer staatlich verhängten Impfpflicht in den Praxen strikt abgelehnt hatten.

Mit Blick auf die Booster-Impfungen sprächen weltweit alle bisherigen Erkenntnisse dafür, „dass eine solche Grundimmunisierung zwar nicht immer vor einer Infektion, sehr wohl aber dauerhaft vor schweren Covid-Erkrankungen schützt“, betonte der Gesundheitsminister. Ein Nachlassen dieses Schutzes in dieser Hinsicht sei noch nicht festgestellt worden und er rechne auch nicht damit“, betonte Lauterbach.

Wichtig sei ihm jedoch, „dass die Menschen jetzt für die Boosterung nicht auf die neuen Impfstoffe warten“. Schon die bereits verfügbaren Vakzine „helfen perfekt gegen schwere Erkrankungen durch alle bekannten Varianten“. Daher  sollten sich alle, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten hätten, „sofort“ boostern lassen“, sagte Lauterbach.

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