SPD will zusätzliche Kinderkrankentage fortschreiben

Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag
Rolf Mützenich - Bild: Achim Melde/Bundestag

Der Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, setzt sich für eine Fortschreibung der großzügigeren Regeln bei den Kinderkrankheitstagen ein. „Auch wenn die Infektionszahlen rückläufig sind, bleibt die Problematik für betroffene Eltern ja bestehen, wenn die Kinder in Isolation oder Quarantäne müssen. Ich strebe deswegen an, dass diese Sonderregel noch einmal verlängert wird“, sagte Mützenich den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagsausgaben).

Gleichzeitig sei er „dafür, dass man den Anspruch grundsätzlich auf mehr Tage erweitert, also unabhängig von der Pandemie“. Wegen der Pandemie war die Zahl der Kinderkrankentage im vergangenen Jahr von sonst 10 auf 30 pro Elternteil verdreifacht worden.

Wegen der Corona-Pandemie können Eltern die Leistung derzeit auch in Anspruch nehmen, wenn etwa ein Kind nach Infektionsfällen in der Kita oder in der Schulklasse in Quarantäne geschickt wird, aber selbst nicht erkrankt ist. Die Ersatzleistung stellt einen Lohnausgleich für die Zeit der Betreuung und Beaufsichtigung des Kindes dar. Mit Auslaufen des Infektionsschutzgesetzes am 19. März wird das Kinderkrankengeld anders als jetzt nur noch im Fall der Erkrankung eines Kindes gewährt.

Eltern- und Sozialverbände äußerten Kritik und verlangten angesichts der anhaltenden Pandemie eine Beibehaltung der aktuellen Regelung. Der Deutsche Familienverband forderte, das Kinderkrankengeld müsse weiterhin gezahlt werden, auch wenn Kinder wegen Schulschließungen zu Hause betreut werden müssten. „Das liegt schließlich nicht in der Macht der Eltern“, sagt Bundesgeschäftsführer Sebastian Heimann den Funke-Zeitungen.

Die Vorsitzende des Bundeselternrats, Christiane Gotte, betonte, sie sei „klar dagegen“, dass Kinderkrankengeld nur noch von Eltern kranker Kinder in Anspruch genommen werden könne. Auch die Eltern von Schülern, die gezwungen seien, sich aufgrund von Klassen- oder Schulschließungen in Quarantäne zu begeben, müssen einen Anspruch auf Kinderkrankengeld haben.

Auch der Präsident des Sozialverbands Deutschland, Adolf Bauer, betonte, die Belastungen für Familien durch coronabedingt ausfallende Betreuungsangebote würden „nicht mit dem Auslaufen verschiedener Sonderreglungen am 19. März enden“. Die Pandemie sei nicht vorbei.

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