In einem neuen Prozess um die Lastwagenattacke vom Oktober 2019 im hessischen Limburg ist der Angeklagte Omar A. zu einer Haftstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Damit bestätigte das Landgericht Limburg sein früheres Urteil und stellte zudem das Mordmerkmal der Heimtücke fest, wie ein Sprecher am Montag sagte. A. soll mit einem zuvor gestohlenen Lastwagen bewusst auf mehrere Autos aufgefahren sein, die an einer Ampel in der Limburger Innenstadt hielten. Dabei wurden 18 Menschen leicht verletzt.
Das Limburger Landgericht verurteilte ihn bereits im November 2020 wegen versuchten Mordes in 18 Fällen und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und ordnete seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Das Gericht sah damals das Tatmotiv in einer Kombination aus einer unbefriedigenden Lebenssituation, privaten Problemen und Cannabiskonsum begründet. Mit der Tat habe sich A. dem Impuls hingegeben, auf sich aufmerksam zu machen. Der Schuldspruch war bereits rechtskräftig.
Gegen das Urteil hatte A. Revision beim Karlsruher Bundesgerichtshof eingelegt, der das Urteil im vergangenen Juli teilweise aufhob. Der Schuldspruch wegen versuchten Mordes blieb zwar grundsätzlich bestehen – das vom Landgericht angenommene Mordmerkmal der Heimtücke sei aber nicht belegt. Dieses Mordmerkmal sah die Kammer nun als erfüllt an.