In einem Prozess um die Räumung einer Kneipe in einem teilweise besetzten Haus in der Rigaer Straße in Berlin ist der Eigentümer vor dem Landgericht der Hauptstadt gescheitert. Wie das Gericht am Montag mitteilte, wies es eine Zivilklage der britischen Firma als unzulässig ab. Demnach wies diese bis zum Ende der mündlichen Verhandlung keine wirksame Prozessvollmacht für ihren Anwalt nach.
Die Entscheidung erfolgte demnach aus formal-prozessualen Gründen, eine rechtlich-materielle Klärung von möglichen Räumungsansprüchen erfolgte nicht. Die Klage des Eigentümerunternehmens richtete sich gegen einen Verein, der im Erdgeschoss des besetzten Hauses in Bezirk Berlin-Friedrichshain die Kneipe „Kadterschmiede“ betreibt.
Das teils besetzte Haus in der Rigaer Straße gilt als Symbolprojekt und Treffpunkt der linksextremen Szene. Das Gebäude wurde bereits 1990 besetzt. Wiederholt gab es dort bei Versuchen der Behörden, das Haus zu durchsuchen, schon schwere Ausschreitungen.
Mit der Klage wollte die Betreibergesellschaft nach Gerichtsangaben Räumungsansprüche sowie nachträgliche Mietzahlungen gegen den Trägerverein der Kneipe durchsetzen. Weitere Einzelheiten wurden unter Verweis auf die noch ausstehende ausführliche schriftliche Urteilsbegründung nicht gemacht. Das Urteil war auch noch nicht rechtskräftig, eine Berufung beim Berliner Kammergericht möglich.