Die belgische Regierung hat nach einem Gerichtsurteil die Schließung kultureller Spielstätten zurückgenommen. Pro Veranstaltung seien jedoch höchstens 200 geimpfte oder negativ auf das Coronavirus getestete Besucher zugelassen, teilten die belgischen Behörden am Mittwoch mit. Zudem gelte in den Konzerthallen, Theatern, Kinos und anderen Spielstätten eine Maskenpflicht.
Das oberste Verwaltungsgericht hatte am Dienstag die wegen der Corona-Pandemie angeordnete Schließung für unzulässig erklärt. Es sei von der Regierung nicht hinreichend dargelegt worden, inwiefern die Spielstätten „besonders gefährliche“ Aufenthaltsorte seien und somit zur Ausbreitung des Coronavirus beitrügen, hatte der Staatsrat erklärt.
Die belgische Regierung hatte die Schließung der Spielstätten am 22. Dezember angeordnet, um die Ausbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus einzudämmen. Tausende Menschen hatten gegen die neuen Auflagen demonstriert.