Höherer Mindestlohn und mehr Geld für Rentner

Lohnabrechnungen und Taschenrechner
Lohnabrechnungen und Taschenrechner

Das neue Jahr bringt eine ganze Reihe von neuen Gesetzen und Regelungen. Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können sich über einen höheren Mindestlohn freuen, auch Rentner bekommen künftig mehr Geld. Ein Überblick:

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt 2022 auf jeden Fall: ab 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro und ab 1. Juli auf 10,45 Euro. Die Regierung plant außerdem eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro – wann dies beschlossen wird, ist aber noch unklar. Laut dem Statistischen Bundesamt werden davon knapp 7,2 Millionen Menschen profitieren, 92 Prozent der Beschäftigten im Niedriglohnsektor.

450-Euro-Jobber müssen ihre Arbeitszeit entsprechend reduzieren. Für Auszubildende steigt die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr außerdem von 550 auf 585 Euro monatlich.

Renten steigen

Gute Aussichten gibt es für die rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland: Ab dem 1. Juli steigen die Renten in Westdeutschland voraussichtlich um 4,6 Prozent, in den neuen Bundesländern um 5,3 Prozent. Die Renten in Ostdeutschland betragen dann 98,6 Prozent des Westwerts. Im Jahr 2024 soll der Rentenwert für West- und Ost-Deutschland einheitlich berechnet werden.

Mehr Geld für die Pflege

Ab Januar werden Leistungen in der Pflege stärker bezuschusst. Hilft ein Pflegedienst bei Körperpflege, Ernährung, Mobilität oder häuslicher Versorgung, gibt es fünf Prozent mehr Geld. Für die Kurzzeitpflege steigt der Leistungsbeitrag um zehn Prozent. Ab 2022 werden Patienten im Krankenhaus außerdem für eine Übergangszeit von maximal zehn Tagen gepflegt, wenn es keine andere Option gibt.

Etwas mehr Hartz IV

Empfänger von Hartz IV erhalten ab Januar 449 Euro im Monat, das sind drei Euro mehr als bisher. Für Kinder zwischen null und 13 Jahren steigt der Regelsatz um zwei Euro, für Kinder von 14 bis einschließlich 16 Jahren um drei Euro. Ein wenig mehr Geld gibt es außerdem für die Schulausstattung: Der Betrag für das erste Schulhalbjahr wird von 103 auf 104 Euro erhöht, für das zweite Schulhalbjahr um 50 Cent auf insgesamt 52 Euro.

Erleichterungen bei der Steuerlast

Ab 2022 gelten höhere Einkommensgrenzen bei der Einkommensteuer: Für alle Steuersätze steigen diese um 1,17 Prozent. Der Grundfreibetrag steigt für Ledige außerdem auf 9948 Euro, ein Plus von 240 Euro gegenüber 2021. Der Kinderfreibetrag bleibt bei 8388 Euro pro Kind. Das Finanzministerium hat zudem einen höheren Ausbildungsfreibetrag angekündigt. Er soll von 924 auf 1200 Euro steigen.

Reform bei der Grundsteuer

Die Grundsteuerreform wurde bereits 2019 beschlossen, nun müssen in Deutschland rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden. Eigentümer müssen deshalb ab dem 1. Juli bis spätestens 31. Oktober eine Feststellungserklärung in elektronischer Form bei der Finanzverwaltung abgeben.

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