Holetschek für Malusregelung in Krankenversicherung bei Verstoß gegen Impfpflicht

Klaus Holetschek - Bild: Huml
Klaus Holetschek - Bild: Huml

Der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hat vorgeschlagen, bei Verstößen gegen die geplante allgemeine Impfpflicht nicht nur Bußgelder zu verhängen, sondern auch finanzielle Nachteile bei der Krankenversicherung zu erwägen. „Wir sollten zusätzlich auch prüfen, ob Malusregelungen im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung möglich und sinnvoll wären“, sagte der amtierende Vorsitzende der Gesundheitsministerkonferenz dem Redaktionsnetzwerk Deutschland laut Mitteilung vom Samstag. „Denn das Risiko für Ungeimpfte, an Corona schwer zu erkranken, ist deutlich erhöht.“

Holetschek nannte keine Präferenzen. Infrage kämen unter anderem höhere Krankenkassenbeiträge für Ungeimpfte, eine Beteiligung an den Behandlungskosten oder die Streichung des Krankengelds. Die beiden letztgenannten Möglichkeiten sind demnach bereits gesetzlich geregelt – etwa bei Folgebehandlungen aufgrund von Komplikationen bei Schönheitsoperationen, Tattoos oder Piercings.

Holetschek fordert die Bundestagsparteien auf, die Impfpflicht noch im Januar auf den Weg zu bringen. „Wir müssen die allgemeine Impfpflicht zeitnah zum Wirksamwerden der einrichtungsbezogenen Impfpflicht starten“, sagte er mit Blick auf die Übergangsfrist bis zum 15. März. Bis dahin müssen Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen eine vollständige Impfung nachweisen.

Holetschek sagte, viele Gesundheits- und Pflegebeschäftigte fühlten sich „durch die nur für sie geltende Impfpflicht stigmatisiert“. Sie hätten „das Gefühl, allein für die Impflücken verantwortlich gemacht zu werden“. „Mit einer allgemeinen Impfpflicht sorgen wir für eine Gleichbehandlung und verhindern zudem, dass noch mehr Pflegekräfte ihren Beruf verlassen.“

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