Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Schutz von Menschen mit Behinderungen bei einer Triage in der Corona-Pandemie begrüßt. „Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat“, erklärte Lauterbach am Dienstag im Onlinedienst Twitter. Dies gelte „erst Recht im Falle einer Triage“.
Das Bundesverfassungsgericht hatte den Gesetzgeber am Dienstag „unverzüglich“ zum Handeln aufgefordert, um behinderte Menschen bei einer Triage zu schützen. Demnach besteht das Risiko, dass Menschen bei der Zuteilung knapper intensivmedizinischer Betten und Geräte wegen einer Behinderung benachteiligt würden.
Lauterbach äußerte sich nicht zu konkreten Handlungsoptionen mit Blick auf eine gesetzliche Regelung. Er betonte vielmehr, es gehe darum, „Triage durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen zu verhindern“.
Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Dagmar Schmidt erklärte, das Thema einer gesetzlichen Regelung sei bereits „im letzten Jahr diskutiert“ worden. Damit könne das Parlament den Beschluss der Verfassungsrichter „jetzt schnell umsetzen“.