Oberstes Gericht im Irak weist Klage gegen Wahlergebnis zurück

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Oberste Gerichtshof im Irak hat eine Klage gegen das Ergebnis der Parlamentswahl vom Oktober zurückgewiesen. Einen Antrag des pro-iranischen Haschd-al-Schaabi-Netzwerks auf Annullierung des Wahlergebnisses lehnte das Gericht am Montag ab, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Das Urteil sei „für alle Behörden bindend“, erklärte das Gericht. Gleichbedeutend mit einer offiziellen Bestätigung des Wahlergebnisses sei das Urteil aber nicht, betonte ein bei der Anhörung anwesender Vertreter der Wahlkommission. Voraussetzung für die formale Bestätigung des Wahlergebnisses sei eine weitere Gerichtsentscheidung.

Der einflussreiche schiitische Kleriker Moktada Sadr war Ende November zum größten Sieger der Parlamentswahl erklärt worden. Seine Bewegung hatte demnach bei der Abstimmung am 10. Oktober gut ein Fünftel der insgesamt 329 Sitze im Parlament gewonnen.

Der als Eroberungsallianz bezeichnete politische Arm der Haschd al-Schaabi, der bisher mit 48 Abgeordneten im Parlament vertreten war, kam auf lediglich 17 Sitze. Gegen das Ergebnis zog die Eroberungsallianz vor Gericht. In ihrer Beschwerde verwies sie auf angebliche Probleme im elektronischen Wahlverfahren.

Trotz seiner Wahlniederlage bleibt das Haschd-al-Schaabi-Netzwerk ein zentraler politischer Akteur im Irak. Seine Milizen verfügen über 160.000 Kämpfer. Zudem hat das Netzwerk den Rückhalt Teherans.

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