Strom und Gas: Bei Preiserhöhung Recht auf Kündigung

Gasflamme
Gasflamme

Zahlreiche Verbraucherinnen und Verbraucher müssen sich auch im kommenden Jahr auf höhere Gasrechnungen gefasst machen – und auch beim Strompreis geht es vielfach nach oben. Was Betroffene nun tun können:

Ist ein Anbieterwechsel sinnvoll?

Wer eine Preiserhöhung erhält, kann grundsätzlich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Die Verbraucherzentralen weisen allerdings darauf hin, dass wegen der derzeitigen „Ausnahmesituation“ bei den Strom- und Gastarifen viele Neukundentarife derzeit teurer als Bestandskundentarife sind. Ein Wechsel bringe daher häufig nur wenig bis gar keine Ersparnis. Trotzdem sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher demnach nach Alternativen umschauen, wenn eine Preiserhöhung ins Haus flattert.

Den Stromanbieter wechseln kann jeder, beim Gas gilt dies für Hauseigentümer und Mieter mit Etagenheizung.

Mit der Kündigung des bisherigen Strom- oder Gasvertrags können in der Regel die neuen Anbieter beauftragt werden. Bei einer Sonderkündigung wegen einer Preiserhöhung raten Verbraucherschützer aber dazu, diese sicherheitshalber selbst auszusprechen.

Wie finde ich den günstigsten Anbieter?

Im Internet finden sich Preisvergleichsrechner. Dort geben Nutzer beim Gas den Jahresverbrauch in Kilowattstunden und die Postleitzahl ein und erhalten eine Liste mit den günstigsten Anbietern. Wenn auf der Gasrechnung der Verbrauch nur in Kubikmetern angegeben ist, kann dieser Wert je nach Gasqualität mit dem Faktor acht bis zwölf multipliziert werden, um einen annähernden Wert in Kilowattstunden zu erhalten.

Beim Strom sind für den Preisvergleich Postleitzahl und Jahresverbrauch in Kilowattstunden nötig, abzulesen auf der jüngsten Stromrechnung.

Verbraucher sollten jedoch beachten: Die Vergleichsportale finanzieren sich auch durch Provisionen sowie Werbung von Anbietern. Die Standard-Suche ist häufig so voreingestellt, dass nicht die besten und langfristig günstigsten Tarife ganz oben angezeigt werden. Verbraucherschützer raten deshalb dazu, die Voreinstellungen zu kontrollieren und die angebotenen Vorschläge stets kritisch zu überprüfen.

Aktuell empfehlen Verbraucherschützer außerdem, sich auch beim Grundversorger vor Ort nach günstigen Tarifen zu erkundigen, nur Tarife abzuschließen die monatlich oder quartalsweise gekündigt werden können und sich zeitnah erneut nach günstigeren Tarifen umzusehen.

Was bringt eine Preisgarantie?

Die Beschaffungskosten bei Strom sind in diesem Jahr stark und beim Gas nach Angaben der Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sogar „außergewöhnlich stark“ gestiegen. Das führt dazu, dass hunderte Anbieter ihre Preise erhöhen.

Eine Preisgarantie beim Strom hat den Verbraucherschützern zufolge „aktuell einen Mehrwert“, da so verhindern werden kann, dass womöglich schon kurz nach dem Wechsel eine Preiserhöhung und ein erneuter Wechsel ansteht. Von einem teuren Tarif mit Preisgarantie sollten Verbraucherinnen und Verbraucher demnach aber absehen und sich maximal ein Jahr binden.

Beim Gas sollten Kundinnen und Kunden laut den Verbraucherzentralen „zugreifen“, wenn sie einen günstigen Tarif mit Preisgarantie finden. Die Verbraucherschützer weisen zudem darauf hin, dass es ab dem Jahreswechsel Veränderungen bei der CO2-Abgabe und in vielen Regionen auch bei den Netzentgelten gibt.

Grundsätzlich ist es bei Preisgarantien so, dass neben dem Preis auch Laufzeit und Umfang der Garantie entscheidend sind. Denn viele Preisgarantien sind eingeschränkt und klammern bestimmte Preisbestandteile wie etwa Netzentgelte oder Steuern aus – der Anbieter kann seine Preise in solchen Fällen also trotzdem erhöhen, wenn sich diese Preisbausteine ändern.

Dennoch schütze beim Gas „auch eine eingeschränkte Garantie zurzeit gut vor den stark gestiegenen Beschaffungskosten“, heißt es von den Verbraucherzentralen.

Droht beim Anbieterwechsel ein Gas- oder Stromausfall?

Ein Gas- oder Stromausfall wegen eines Anbieterwechsels ist nach Angaben der Verbraucherschützer ausgeschlossen. Denn der Energiebezug ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Im Zweifelsfall werden Verbraucher vom Grundversorger vor Ort beliefert, oft sind das die Stadtwerke.

Was können Verbraucher noch tun?

Lohnen können sich auch Investitionen in Energiesparmaßnahmen. Langfristig rechnen kann sich etwa eine Modernisierung des Heizsystems oder eine bessere Wärmedämmung des Hauses. Auch das Stromsparen zahlt sich angesichts steigender Energiepreise aus.

Copyright

Anzeige



Anzeige

Über Redaktion von FLASH UP 20442 Artikel
Hier schreiben und kuratieren die Redakteure der Redaktion von FLASH UP