Der Deutsche Tierschutzbund hält das ab 1. Januar 2022 gültige neue Tierschutzgesetz und das darin enthaltene Tötungsverbot für männliche Eintagsküken für unzureichend. „Das ist ein lange überfälliger Schritt, aber aus Tierschutzsicht nicht konsequent genug“, sagte Verbandspräsident Thomas Schröder dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Mittwochsausgaben). „Zwar wird kein geschlüpftes männliches Küken mehr getötet, aber die Legehenne bleibt eine Eierproduktionsmaschine, mit bitteren Folgen für das Tier. Der Kükenmord ist eine Systemfrage.“
Die Tierschutzorganisation kritisiert, dass die Hochleistungszucht „ungehemmt“ weiterlaufe sowie für die Aufzucht und Schlachtung der Bruderhähne nach wie vor gesetzliche Vorgaben fehlten. „Statt einem süßen, geschlüpften Küken wird als eine sogenannte Alternative ein schmerzempfindlicher Embryo getötet. Laut neuem Gesetz sollen solche Methoden noch bis 2024 erlaubt sein“, sagte der Tierschutzbund-Präsident.
Der Bundesrat hatte im Mai eine vom Bundestag beschlossene Änderung des Tierschutzgesetzes gebilligt, mit der das Kükentöten ab dem 1. Januar 2022 beendet werden soll. Im vergangenen Jahr waren mehr als 40 Millionen männliche Eintagsküken geschreddert oder erstickt worden, weil ihre Aufzucht unrentabel ist.
Schröder kritisierte das neue Gesetz jedoch als intransparent: „Den meisten Verbrauchern ist nicht bewusst, dass auch für Eier, die der Handel bereits mit der Angabe ‚ohne Kükentöten‘ vermarktet, schmerzempfindliche Embryonen oder sogar Küken getötet wurden. Zudem gibt es für verarbeitete Eier keine Kennzeichnungspflicht.“
Er forderte: „Statt wie die ehemalige Ministerin Klöckner nur Fassaden aufzuhübschen, muss die neue Regierung schnellstmöglich eine politische Gesamtstrategie erarbeiten und die Förderung von gesünderen und robusteren Hühnerrassen – sogenannten Zweinutzungshühnern – vorantreiben.“