Zum Jahreswechsel kommen auf Unterhaltspflichtige etwas höhere Zahlungen für ihre minderjährigen Kinder zu. Ab dem 1. Januar werden die Bedarfssätze zum Kindesunterhalt leicht angehoben, wie das Bundesjustizministerium am Donnerstag mitteilte. Demnach stehen Kindern bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs 396 Euro Mindestunterhalt zu, was einer Anhebung um drei Euro entspricht:
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