Anhebung zum Jahreswechsel – Mindestlohn jetzt bei 9,82 Euro pro Stunde

Geld - Bild: barrelofthelens via Twenty20
Geld - Bild: barrelofthelens via Twenty20

22 Cent mehr: Mit dem Jahreswechsel ist der gesetzliche Mindestlohn von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum Juli 2022 folgt theoretisch die nächste Erhöhung auf 10,45 Euro. Allerdings hat die Ampel-Koalition bereits angekündigt, den Mindestlohn in einem einzigen Schritt im Laufe des Jahres 2022 auf zwölf Euro anzuheben. Im Anschluss daran soll wieder die Mindestlohnkommission am Zug sein und über die etwaigen weiteren Erhöhungsschritte befinden.

Den gesetzlichen Mindestlohn gibt es seit fast sieben Jahren. Er startete im Januar 2015 mit 8,50 Euro brutto pro Stunde. Die Starthöhe ist im Mindestlohngesetz festgelegt, über die darauf folgenden Erhöhungsschritte beriet regelmäßig eine ständige Kommission der Tarifpartner. Die Empfehlungen dieser Mindestlohnkommission wurden von der Bundesregierung per Rechtsverordnung umgesetzt.

In der Mindestlohnkommission sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte wissenschaftliche Mitglieder. Ihrer Empfehlung folgend stieg der Mindestlohn seit Anfang 2015 in unterschiedlichen Schritten an.

Laut Gesetz ist es Aufgabe der Mindestlohnkommission, eine „Gesamtabwägung“ vorzunehmen. Die festgelegte Höhe soll „zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beitragen, faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen ermöglichen sowie Beschäftigung nicht gefährden“. Die Kommission orientiert sich dabei „nachlaufend an der Tarifentwicklung“.

Einer im September vorgestellten Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zufolge bringt eine Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf zwölf Euro pro Stunde unmittelbar rund acht Millionen Beschäftigten eine Verbesserung ihres Lohns. Viele Berufsgruppen würden demnach davon profitieren.

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