BA-Chef: Arbeitgeber können bei Impfflicht ungeimpfte Bewerber ablehnen

Ungeimpfter Bewerber
Ungeimpfter Bewerber

Die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht wird nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, auch zu Veränderungen bei der Jobsuche führen. „Wenn es eine allgemeine Impfpflicht gibt und Verstöße auch mit Rechtsfolgen verbunden sind, können Arbeitgeber einen Bewerber ablehnen, weil er nicht geimpft oder genesen ist“, sagte Scheele den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Sonntagsausgaben).

Auch die Bundesagentur für Arbeit müssen bei Einführung einer allgemeinen Impfpflicht prüfen, „ob eine fehlende Impfung zu einer Sperrzeit führt“, sagte Scheele.

Nach Angaben des BA-Chefs hat der Impfstatus von Beschäftigten momentan faktisch keine Auswirkung auf den Arbeitsmarkt, da es gegenwärtig „keine entsprechende Rechtsgrundlage“ gebe. Aktuell seien Arbeitgeber lediglich verpflichtet, „unter Einhaltung von 3G zu beschäftigen oder zu rekrutieren“. Nach Einführung einer allgemeinen Impfpflicht hätten Arbeitgeber dann das aber Recht, den 2G-Status am Arbeitsplatz zu prüfen.

Von der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht etwa für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen erwartet sich Scheele keine spürbaren Folgen für den Arbeitsmarkt. Er gehe davon aus, „dass diese Neuregelung bei der Stellenvermittlung am Arbeitsmarkt eine eher untergeordnete Rolle spielen wird“.

Wenn Beschäftigte allein wegen der Impfpflicht aus dem Job ausscheiden müssten, stünden sie dem Arbeitsmarkt ja weiterhin zur Verfügung, sagte Scheele. „Sie können in andere Bereiche vermittelt werden, in denen die einrichtungsbezogene Impfpflicht nicht greift“. Gegenwärtig gebe es zudem noch keine deutlichen Anzeichen dafür, „dass mit Inkrafttreten der einrichtungsbezogenen Impfpflicht Mitte März viele Beschäftigte ihre Stelle aufgeben“.

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