Beschlussvorlage: Hohe Hürden für den Kneipenbesuch und Lockerungen bei der Quarantäne

Symbolbild: Kneipe
Symbolbild: Kneipe

Bund und Länder beraten am Freitag angesichts der rasant ansteigenden Omikron-Fälle über neue Maßnahmen. Verschärfungen sind der im Vorfeld bekannt gewordenen Beschlussvorlage zufolge insbesondere für die Gastronomie vorgesehen. Doch vieles könnte auch beim Alten bleiben. Lockerungen soll es bei der Isolation von Infizierten und der Quarantäne von Kontaktpersonen geben.

Gastronomie:

Bundesweit und unabhängig von der Inzidenz soll der Zugang zur Gastronomie nur noch für Geimpfte und Genesene erlaubt sein, die auch einen tagesaktuellen, negativen Test vorweisen können. Von diesem ist befreit, wer geboostert ist – und zwar bereits ab dem Tag der Auffrischungsimpfung. In der Beschlussvorlage wird der 15. Januar als Starttermin für die Neuregelung vorgeschlagen.

Demnach sollen die Länder beim Vollzug ein besonderes Augenmerk auf Bars und Kneipen legen, wo aufgrund des direkten Kontaktes, geringen Abstandes und nicht durchgehend getragener Masken das Risiko einer Ansteckung besonders hoch ist. Das Vorhaben sorgt für Empörung in der Branche, die um ihre Kundschaft fürchtet.

Clubs und Diskotheken:

In den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, bleiben Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen und Tanzveranstaltungen verboten.

Kultur, Freizeit und Einkaufen:

Bundesweit bleibt der Zugang zu Kultureinrichtungen wie Kinos oder Theater sowie zum Einzelhandel – mit Ausnahme von Geschäften des täglichen Bedarfs nur für Geimpfte und Genesene (2G-Regel) möglich.

Maskenpflicht:

In der Beschlussvorlage wird „dringend empfohlen“, beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen die als sicherer geltenden FFP-Masken zu tragen. Verpflichtend wäre dies aber nicht, damit könnte auch weiter die einfache OP-Maske verwendet werden.

Private Treffen:

Die bestehende Regel, dass private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen mit maximal zehn Personen erlaubt sind, soll bestehen bleiben. Für nicht geimpfte und nicht genesene Personen gilt dann weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Menschen aus einem weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind jeweils ausgenommen.

Homeoffice

Bund und Länder sollen der Vorlage zufolge in den kommenden Wochen zur verstärkten Nutzung des Homeoffice aufrufen – es gilt ohnehin bereits die Pflicht, soweit wie möglich von Zuhause aus zu arbeiten.

Quarantäne und Isolation:

Bisher gilt für Kontaktpersonen eines mit der Omikron-Virusvariante infizierten Menschen eine strikte Quarantäne von 14 Tagen, die nicht durch einen negativen Test vorzeitig beendet werden kann. Künftig sollen diejenigen Kontaktpersonen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen, von der Quarantäne ausgenommen sein. Dies gilt auch für vergleichbare Gruppen wie frisch Geimpfte und Genesene.

Für alle Übrigen enden Isolation beziehungsweise Quarantäne in der Regel nach zehn Tagen. Auch um den Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung zu tragen, ist nach einer Infektion oder als Kontaktperson das „Freitesten“ nach sieben Tagen durch einen PCR- oder zertifizierten Antigen-Schnelltest möglich.

Um die vulnerablen Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe wirksam zu schützen, kann die Isolation für die Beschäftigten nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen obligatorischen PCR-Test beendet werden – wenn die Betroffenen zuvor 48 Stunden symptomfrei waren.

Für Schülerinnen und Schüler sowie Kinder in den Angeboten der Kinderbetreuung kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR- oder Antigenschnelltest beendet werden, da sie regelmäßig getestet werden. Ausnahmen von der Quarantäne sind außerdem möglich bei hohem Schutzniveau – etwa durch tägliche Tests oder Maskenpflicht.

Impfung:

Wer ein- oder zweimal geimpft ist, soll zeitnah eine Auffrischung bekommen können. Diejenigen, die sich bisher nicht zu einer Impfung entschließen konnten, sollen noch einmal gezielt angesprochen werden.

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