Bund und Länder wollen wegen Omikron Zugang zu Gastronomie weiter beschränken

In Restaurants müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. - David Tadevosian/shutterstock.com
In Restaurants müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. - David Tadevosian/shutterstock.com

Wegen der Ausbreitung der hochansteckenden Omikron-Variante des Coronavirus wollen Bund und Länder den Zugang zur Gastronomie weiter einschränken. Bundesweit und inzidenz-unabhängig solle der Besuch von Restaurants, Cafés und ähnlichen Einrichtungen für Geimpfte und Genesene nur noch mit tagesaktuellem Test oder dem Nachweis einer Auffrischungsimpfung möglich sein, heißt es nach AFP-Informationen vom Donnerstag im Entwurf für das Bund-Länder-Spitzentreffen am Freitag. Als möglicher Termin für die Regelung wird der 15. Januar genannt.

Die Beschlussvorlage verweist darauf, dass die Omikron-Variante auch in Deutschland „zeitnah flächendeckend dominierend“ sein werde. Damit werde ein deutlicher Anstieg der Fallzahlen zu erwarten sein. Dies könne laut dem Expertenrat der Bundesregierung zur einer hohen Belastung der Krankenhäuser führen.

„Hohe Infektionszahlen können außerdem zu Ausfällen beim Personal durch Erkrankung und Quarantäne führen“, hieß es in der Beschlussvorlage für die Videokonferenz von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder. „Diese können in der bei Omikron erwartbaren Größenordnung dazu führen, dass die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur eingeschränkt wird.“ Dazu gehören neben dem Gesundheitswesen etwa auch Polizei, Feuerwehr oder Energieversorger. Probleme sind aber auch in der Gesamtwirtschaft möglich.

Generell sollen auch deshalb Kontaktpersonen mit Auffrischungsimpfung fortan von der Quarantäne ausgenommen werden. Für die übrigen sollen Isolation bei Infektion oder Quarantäne bei Kontakt mit Infizierten fortan in der Regel nach zehn Tagen enden. Möglich ist aber auch ein „Freitesten“ nach sieben Tagen. Hierbei wird betont, dass damit den „Herausforderungen für die kritische Infrastruktur Rechnung“ getragen werden solle.

Bei Beschäftigten in Krankenhäusern und Pflegeheimen kann die Isolation nach einer Infektion nach sieben Tagen durch einen PCR-Test beendet werden. Die Betroffenen müssen dabei 48 Stunden zuvor symptomfrei sein. Diese Regelung soll besonders gefährdete Menschen in den Einrichtungen schützen.

Für Schülerinnen und Schüler und Kinder in Betreuungseinrichtungen soll eine Sonderregel gelten. Für sie kann die Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen durch einen PCR-Test oder einen Antigen-Schnelltest beendet werden. Ausnahmen von der Quarantäne seien zudem möglich „bei bestehendem hohen Schutzniveau (etwa tägliche Testungen, Maskenpflicht etc.)“.

In der Beschlussvorlage wird zugleich auf die bestehende Verpflichtung zum Arbeiten im Homeoffice hingewiesen. Bund und Länder wollen dazu aufrufen, diese in den kommenden Wochen verstärkt zu nutzen. Darüber hinaus wird das Tragen von FFP2-Masken wegen des höheren Schutzes beim Einkaufen und im öffentlichen Nah- und Fernverkehr „dringend empfohlen“.

Um die Infektionszahlen nicht explodieren zu lassen, wollen Bund und Länder die Impfkampagne „mit Hochdruck“ fortsetzen. Sie verweisen dabei in dem Beschlussentwurf darauf, dass die Auffrischungsimpfung „den besten Immunschutz gegen die Omikron-Variante“ biete.

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