Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat eine umfassende Reform des Namensrechts angekündigt, die den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl von Doppelnamen mehr Freiheiten gibt. „Wir müssen uns beim Namensrecht einer sich verändernden Gesellschaft öffnen“, sagte Buschmann der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ vom Samstag. Das heutige Namensrecht sei „ein großes irrationales Durcheinander“.
„Wir müssen den Menschen mehr Gestaltungsfreiheit beim Familiennamen überlassen, weil wir sonst zu absurden Ergebnissen kommen, die doch ernsthaft keiner mehr wollen kann“, sagte Buschmann weiter. Ehepartner könnten keinen gemeinsamen Doppelnamen annehmen, die gemeinsamen Kinder könnten das auch nicht. Das Namensrecht gestatte nur, dass ein Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen beifügt.
Noch komplizierter werde es nach Scheidungen, sagte Buschmann weiter. „Erwachsene Kinder müssen heute manchmal gegen ihren eigenen und den Willen eines Elternteils den Familiennamen eines Stiefelternteils behalten, mit dem sie nichts mehr zu tun haben“, kritisierte der Minister.
Der Name sei eine sehr persönliche Angelegenheit. „Und ich traue den Menschen zu, eine für sie passende Lösung selbst zu finden“, sagte Buschmann.