Angesichts der stark steigenden Inflation läuft in Deutschland eine Debatte über Möglichkeiten zur Entlastung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Viele Forderungen konzentrieren sich dabei auf die EEG-Umlage, weil Preiserhöhungen für Energie ein treibender Faktor der Teuerungsrate sind und der Staat dort direkt eingreifen könnte:
WAS IST DIE EEG-UMLAGE?
Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien (EEG-Umlage) wird seit 2000 erhoben. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbare Energien zu finanzieren. Durch die Einnahmen aus der Umlage, die prinzipiell auf alle Stromverbraucher umgelegt wird, sollen höhere Abnahmepreise für Ökostromanbieter finanziert werden.
WIE FUNKTIONIERT DAS GENAU?
Betreibern von Windkrafträdern oder Photovoltaikanlagen wird zur Förderung von Investitionen per Gesetz ein bestimmter garantierter Abnahmepreis zugesichert, sofern sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser liegt mehr oder weniger deutlich über dem Preis, zu dem Strom an Großhandelsbörsen gehandelt wird. Das führt dazu, dass Übertragungsnetzbetreiber, die Ökostrom abnehmen, theoretisch ein Verlustgeschäft machen würden. Das verhindert die Umlage: Durch deren Einnahmen bekommen die Netzbetreiber die Differenz erstattet.
Die Höhe der Umlage schwankt dabei, weil sich die Börsenpreise für Strom ebenso verändern wie die Menge des eingespeisten Ökostroms. Beides hat Einfluss auf die Höhe der Differenz der Netzbetreiber. Auch der Zubau von Anlagen für erneuerbare Energien spielt hinein.
Die Netzbetreiber schätzen jedes Jahr im Voraus unter Aufsicht der Bundesnetzagentur die Höhe neu. Bei ihrer Einführung betrug die Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom – seitdem stieg sie in den meisten Jahren an, jedoch sank sie etwa 2018 und 2019 leicht.
WIE IST DIE AKTUELLE LAGE?
2021 drohte wegen des Einbruchs der Börsenpreise für Strom durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronapandemie zunächst ein heftiger Anstieg der Umlage, was allerdings durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt verhindert wurde. Dadurch lag sie letztlich bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Für 2022 wurde die Umlage auf 3,72 Cent festgelegt, was dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren entspricht.
Dieses liegt einerseits an den steigenden Börsenstrompreisen, wobei insbesondere hohe Gaspreise einen Einfluss haben. Eine Rolle dabei spielt andererseits aber auch, dass der Bund inzwischen einen Zuschuss aus den Einnahmen der 2021 eingeführten CO2-Bepreisung gibt. Für 2022 beträgt dieser Bundeszuschuss 3,25 Milliarden Euro.
WARUM DANN DIE DEBATTE?
Die Umlage sorgt seit langem für kontroverse Diskussionen, da sie Strom für Privathaushalte und Unternehmen verteuert. Nur Firmen aus besonders stromintensiven Branchen können Rabatte beantragen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits das Ziel gesetzt, die umstrittene Umlage bis 2023 abzuschaffen.
Mit dem inflationstreibenden allgemeinen Anstieg der Energiepreise hat die Debatte in jüngster Zeit an Schärfe und Tempo gewonnen. Die Befürworter einer schnellen Absenkung oder Abschaffung der Umlage reichen dabei vom Bundesverband der Verbraucherzentralen über große Unternehmensverbände bis hin zu kommunalen Spitzenvertretern. Auch die Opposition im deutschen Bundestag erhöht den Druck nun massiv.
Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) kündigte am Montag die Abschaffung „schnellstmöglich in diesem Jahr“ an. Wenn es nach ihm ginge, könne das „schon in wenigen Wochen“ geschehen, fügte er an.
WELCHE KONSEQUENZEN HÄTTE DAS?
Die wegfallenden Einnahmen aus der Umlage müssten dann wohl aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes ausgeglichen werden. Dies sehen auch die ursprünglichen Koalitionsplanungen für ein Ende der Umlage im Jahr 2023 so vor. Bei einer beschleunigten Abschaffung könnten dafür laut Medienberichten kurzfristig eventuell Mittel aus dem Energie- und Klimafonds der Regierung genutzt werden. Bereits im vergangenen Jahr hatte der Bund unter anderem auch Geld aus den Corona-Konjunkturprogrammen für die Senkung der Umlage herangezogen.