Grünen-Parteitag beschließt wichtige Satzungsänderung

Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen
Bild: Bündnis 90/Die Grünen Nordrhein-Westfalen

Mit einer wichtigen Satzungsänderung haben die Grünen auf ihren enormen Mitgliederzuwachs reagiert. Auf dem digitalen Parteitag wurde am Samstag beschlossen, dass künftig mehr Unterstützungsunterschriften erforderlich sind, um auf einem Parteitag einen Antrag zu stellen. Bislang sind 20 Unterstützer erforderlich. Für die Neuregelung der Satzung votierten 75,87 Prozent der Delegierten, damit wurde die erforderliche Zweidrittel-Mehrheit klar erreicht.

Die scheidende Parteiführung hatte sich ursprünglich eine höhere Hürde für Anträge gewünscht. Die Vorlage des Bundesvorstandes sah vor, dass künftig 0,1 Prozent der Mitglieder einen eigenständigen Antrag unterstützen müssen. Bei der derzeitigen Mitgliederzahl von über 125.000 hätte dies bei den Anträgen eine Mindestzahl von 125 bedeutet.

Nachdem eine erste Abstimmung ergab, dass der Vorstands-Entwurf keine Mehrheit bekommen wird, unterstützte der scheidende Parteichef Robert Habeck den Antrag mit dem 50er-Quorum. Durch die Neureglung werde die Relevanz der Anträge erhöht, sagte er. Das bedeute keinen Verlust an Basisdemokratie, „aber es sorgt dafür, dass der Parteitag nicht lahmgelegt wird durch eine zu niedrige Schwelle“.

Die Grünen-Spitze hatte beklagt, dass es beim vorangegangenen Parteitag über 3000 Änderungsanträge gegeben habe. Dies sei nicht zu bewältigen, hieß es.

Habeck und die bisherige Ko-Vorsitzende Annalena Baerbock kandidieren nach der Übernahme ihrer Regierungsämter nicht erneut für den Vorsitz. Am Samstagnachmittag sollen die Parteivize Ricarda Lang und der Außenpolitiker Omid Nouripour zur neuen Doppelspitze gewählt werden.

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