Handwerk vermisst Rechtsklarheit bei Detailregelungen zu 3G am Arbeitsplatz

3G-Regel - Geimpft, Genesen, Getestet
3G-Regel - Geimpft, Genesen, Getestet

Mehr als einen Monat nach Einführung der 3G-Regelung am Arbeitsplatz vermisst der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) immer noch Klarheit in vielen Rechtsfragen. „Grundsätzlich stehen wir hinter der 3G-Regelung, aber es gibt weiter viele offene Fragen“, sagte ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer dem Düsseldorfer „Handelsblatt“.

Gebäudereiniger, Sanitärfachleute oder Maler hätten oft mehrere verschiedene Einsatzstellen pro Tag. Hier stelle sich etwa die Frage, ob nur der Betriebsinhaber den 3G-Nachweis kontrollieren könne oder das auch delegieren dürfe, sagte Wollseifer. Unklar sei auch, wie die Dokumentation erfolgen solle. „Auf die klärende Rechtsverordnung aus dem Arbeitsministerium warten wir immer noch“, kritisierte der Handwerkspräsident.

Seit dem 24. November dürfen Beschäftigte nur am Arbeitsplatz erscheinen, wenn sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Ob angesichts des Vordringens der Omikron-Variante ein neuerlicher Lockdown erforderlich werde, müssten die Fachleute entscheiden, sagte Wollseifer weiter. „Aber ich erwarte, dass die Regierung genau abwägt zwischen dem Gesundheitsschutz und dem, was sie auch der Wirtschaft zumuten kann. Ein erneuter Lockdown würde für viele Betriebe das Ende bedeuten, wenn sie dann nicht entsprechende Unterstützung erfahren.“

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