Impfverweigerern in Hausarztpraxen drohen harte Maßnahmen bis zur Kündigung

Arztpraxis
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Mitarbeitern in Hausarztpraxen, die sich trotz der bestehenden Pflicht nicht impfen lassen wollen, drohen ab Mitte März harte arbeitsrechtliche Maßnahmen bis zur Kündigung. In einer vom Hausärzteverband veröffentlichten Handreichung heißt es, wer sich der ab Mitte März geltenden Impfpflicht in Gesundheitsberufen widersetze, dem könne das Gesundheitsamt ein Verbot aussprechen, die Arztpraxis zu betreten oder in dieser tätig zu sein.

„In diesen Fällen dürfte im Ergebnis für betroffene Arbeitnehmende der Vergütungsanspruch in der Regel entfallen“, heißt es in dem Papier, über das zunächst das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) berichtet hatte. „Weigert sich der Arbeitnehmende dauerhaft, einen 2G-Nachweis bzw. ein ärztliches Zeugnis über die Kontraindikation vorzulegen, kann als letztes Mittel eine Kündigung in Betracht kommen.“ Entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit werde es in der Regel jedoch zunächst eine Abmahnung geben müssen.

Entsprechend der Ende vergangenen Jahres beschlossenen einrichtungsbezogenen Impfpflicht müssen auch Mitarbeiter in den Arztpraxen bis zum Ablauf des 15. März einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen, dass sie auf Grund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen Corona geimpft werden können.

Mitarbeitende, die trotz Nachweispflicht und Anforderung des Gesundheitsamtes keinen Nachweis innerhalb einer angemessenen Frist erbringen, müssen mit einer Geldbuße bis zu 2500 Euro rechnen, wie es in der Mitteilung des Verbandes, über die zunächst das „Redaktionsnetzwerks Deutschland“ berichtet hatte, weiter heißt.

Über Mitarbeiter, die der Impfpflicht nicht nachkommen, muss der jeweilige Inhaber der Hausarztpraxis das zuständige Gesundheitsamt informiere.

Der Deutsche Hausärzteverband geht jedoch nicht davon aus, dass viele Beschäftigte von Abmahnungen und Kündigungen betroffen sein werden. Der überragend große Teil der Hausärztinnen und Hausärzte und des Praxispersonals habe sich bereits früh impfen lassen, „sowohl aus Selbstschutz, als auch natürlich um die Patientinnen und Patienten zu schützen“, sagte der Bundesvorsitzende Ulrich Weigeldt dem RND. „Daher wird die Zahl derer, die von den neuen Regelungen zur Impfpflicht in den Praxen betroffen sein werden, eher klein sein.“

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