Justizminister Buschmann bringt Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen auf den Weg

Frauenarzt (über cozmo news)
Frauenarzt (über cozmo news)

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat die von der Ampel-Koalition geplante Streichung des Strafrechtsparagrafen 219a auf den Weg gebracht. Er gab am Montag einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen in die Ressortabstimmung. Damit werde der „unhaltbare Rechtszustand“ beendet, dass Ärztinnen und Ärzte, die in sachlicher Form über die von ihnen angewandte Methode informieren, verurteilt werden können.

„Es kann nicht sein, dass jeder alles über diese Dinge ins Internet setzen kann, aber ausgerechnet Menschen, die dazu qualifiziert sind, das nicht können“, sagte Buschmann. Es müsse sich niemand Sorgen machen, dass durch diese Rechtsänderung „anpreisende oder gar anstößige Werbung für Schwangerschaftsabbrüche möglich wäre“. Denn das sei bereits auf der Grundlage anderer Rechtsnormen wie des ärztlichen Berufsrechts ausgeschlossen.

Zudem bestehe nicht die Gefahr, dass ungeborenes Leben künftig nicht mehr geschützt sei, sagte Buschmann. Denn auch mit der jetzt geplanten Änderung bleibe der eigentliche Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar. Einer Strafverfolgung könnten nur Frauen entgehen, die an einer Schwangerenkonfliktberatung teilgenommen haben.

Eine etwaige Klage der CDU/CSU vor dem Bundesverfassungsgericht sieht Buschmann gelassen. „Wenn die Union vor das Bundesverfassungsgericht zieht, ist das ihr gutes Recht. Aber sie wird nicht erfolgreich sein.“

Unterstützung für die Abschaffung des Paragrafen 219a signalisierte Bundesfamilienministerin Anne Spiegel (Grüne). „Viele Frauen suchen heute zuallererst im Internet nach Rat. Aber ausgerechnet Ärztinnen und Ärzte, die fachlich am besten qualifiziert sind, dürfen im Netz nicht über Schwangerschaftsabbrüche aufklären“, erklärte sie in Berlin. „Diese Hürde müssen wir im Sinne der Betroffenen schnellstens aus dem Weg räumen.“

Die frauenpolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Ulle Schauws sprach von einem „ersten Meilenstein“ hin zur Abschaffung des Paragrafen. Diese sei „längst überfällig“, sagte sie der Nachrichtenagentur AFP.

Mit der Streichung des Paragraphen 219a hätten Ärztinnen und Ärzte „künftig die benötigte Rechtssicherheit, um über Schwangerschaftsabbrüche auch auf ihren Internetseiten zu informieren“, erklärte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese. „Das war höchste Zeit.“

Kritik kam aus der CDU/CSU. Sie habe „überhaupt kein Verständnis“ für die Koalitionspläne, erklärte Unions-Fraktionsvize Andrea Lindholz. „Denn schon jetzt können Ärztinnen und Ärzte Schwangere in Not risikolos darüber informieren, dass sie Abtreibungen vornehmen“, erklärte sie in Berlin.

Auf die Streichung des Paragrafen 219a hatten sich SPD, Grüne und FDP in ihrem Koalitionsvertrag verständigt. Eine zuvor von der großen Koalition beschlossene Reform hatte es den Ärzten zwar ermöglicht, über die Tatsache zu informieren, dass sie den Abbruch vornehmen – nicht aber über die Methode, die sie dabei anwenden.

Die Linkspartei forderte neben der Abschaffung des Werbeverbots auch die Streichung des Abtreibungsparagrafen 218. „Ein Schwangerschaftsabbruch ist keine Straftat, sondern ein wichtiger Teil der reproduktiven Selbstbestimmung“, sagte die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion, Heidi Reichinnek.

Das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ bezeichnete die Abschaffung des 219a als „überfällig“. Jetzt stehe noch eine Amnestie für bereits verurteilte Ärztinnen und Ärzte aus, sagte Bündnis-Sprecherin Adriana Beran der „Welt“. Positiv zur Abschaffung des Paragrafen 219a äußerte sich auch der Deutsche Anwaltsverein (DAV).

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