Mietervertreter und Immobilienunternehmen klagen über Heizkostenverordnung

Heizung - Bild: Tobias Leeger/CC BY-ND 2.0
Heizung - Bild: Tobias Leeger/CC BY-ND 2.0

Der Deutsche Mieterbund und der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW klagen über zusätzliche Kosten und Aufwand im Zuge der neuen Heizkostenverordnung. „Viele Mieterinnen und Mieter fühlen sich durch solche Maßnahmen abgezockt“, sagte der Präsident des Deutschen Mieterbunds, Lukas Siebenkotten, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). „Der Klimaschutz ist beim Wohnen essenziell. Aber Mieterhaushalte tragen dafür oft einseitig die Kosten“.

Das sei schon beim CO2-Preis so gewesen. Auch bei der Heizkosten-Novelle habe der Gesetzgeber versäumt, die „Kostenfrage zu lösen“, bemängelte Siebenkotten. Die Unzufriedenheit bei den Mietern wachse – auch weil sich ihnen kaum Alternativen böten. „Sie können zwar die Raumtemperatur reduzieren, aber das nützt nichts, wenn sie dann frieren müssen“, sagte Siebenkotten den Funke-Zeitungen. Es sei „keine Option, künftig allen zu sagen, dass sie nur noch mit zwei Pullovern in ihren Wohnungen sitzen dürfen.“

GdW-Präsident Axel Gedaschko nannte gegenüber den Funke-Zeitungen die neue Heizkostenverordnung ein „Bürokratiemonster der besonderen Art“. Er bezifferte die Kosten des bürokratischen Aufwands für Mehrfamilienhäuser in Deutschland auf bis zu 140 Millionen Euro pro Jahr. „Mit diesem Geld könnten stattdessen mehr als 4500 Wohnungen energetisch auf Vordermann gebracht werden“, sagte Gedaschko.

Für Mieterinnen und Mieter würde sich die neue Heizkostenverordnung im Schnitt mit 30 bis 40 Euro Mehrkosten pro Jahr niederschlagen. „In schwierigen Fällen, bei sogenannten Walk-by- und Drive-by-Ableseverfahren, fallen sogar 60 bis hin zu 90 pro Wohnung an“, sagte Gedaschko. „Die Mehrkosten treffen vor allem diejenigen am härtesten, die ohnehin schon wenig Einkommen haben.“ Er plädierte für die Einführung eines digitalen Mieterportals mit individuellen Zugängen.

Die Heizkostenverordnung war noch unter der Regierung von Union und SPD erneuert worden und trat zum 1. Dezember 2021 in Kraft. Ab diesem Jahr müssen Mieterinnen und Mieter in Wohnungen mit fernablesbaren Zählern oder fernablesbaren Heizkostenverteilern einmal pro Monat über ihren aktuellen Heizenergieverbrauch informiert werden. Die Heizkostenabrechnung soll möglichst schon ab Januar 2022 einen Vergleich zum vorherigen Verbrauch und zum Durchschnittsverbrauch enthalten. Die Informationen können per Post, per E-Mail oder in einer App zur Verfügung gestellt werden.

Der Deutsche Mieterbund hatte schon im Vorfeld vor zusätzlichen Kosten für Mieterinnen und Mieter gewarnt – etwa durch hohe Abrechnungskosten und drastische Preiserhöhungen der Messdienstunternehmen. Vermieterinnen und Vermieter könnten den Aufwand für neu eingebaute Geräte zum Anlass für eine Mieterhöhung wegen Modernisierung nehmen oder unter bestimmten Voraussetzungen die Anmietungskosten für die Geräte umlegen.

Bundeswohnministerin Klara Geywitz (SPD) verteidigte dagegen die Neuerungen. „Der Ansatz war, dass man Transparenz schaffen wollte“, sagte sie den Funke-Zeitungen. „Das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher für den eigenen Verbrauch soll geschärft und sie zu einem geringen Verbrauch angehalten werden“, sagte Geywitz. Durch die Umstellung der Fernablesbarkeit erhoffe man sich Kostenneutralität. „Wir werden uns in drei Jahren ansehen, ob die gewünschten Effekte eingetreten sind“, sagte Geywitz.

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