Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will Steuermehreinnahmen aufgrund der sogenannten kalten Progression laut einem Bericht des „Spiegel“ nur teilweise an die Steuerpflichtigen zurückgeben. Hintergrund ist, dass das Finanzressort für 2021 von einer Inflationsrate von 1,2 Prozent ausgegangen war. Tatsächlich waren es aber 3,1 Prozent.
Dies führe de facto zu einer Mehrbelastung bei der Steuer. Unter kalter Progression versteht man den Effekt, dass etwa höhere Gehälter dazu führen, dass für die Betreffenden wegen der Steuerprogression ein höherer Tarif gilt. Ohne Ausgleich führt dies in Verbindung mit der Inflation dazu, dass real weniger Geld zur Verfügung steht.
Für den Staat bedeute dies ein Einnahmeplus von rund zwei Milliarden Euro, hieß es im „Spiegel“ unter Berufung auf Angaben aus dem Finanzministerium. Der nur teilweise Ausgleich wurde demnach damit gerechtfertigt, dass in früheren Jahren bei der Anpassung der Tarife zuweilen zu hohe Inflationsraten unterstellt worden seien. Aktuell könne Lindner das zusätzliche Geld gut gebrauchen, da für etliche Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag die Finanzierung noch nicht gesichert sei.
Der „Spiegel“ wies aber auch darauf hin, dass anders als beim Steuertarif bei der steuerlichen Berücksichtigung des Existenzminimums eine Berücksichtigung der tatsächlichen Inflation rechtlich vorgeschrieben ist. Der Grundfreibetrag bei der Steuer müsse daher auf jeden Fall entsprechend angehoben werden. Das Finanzministerium teilte dazu dem Magazin zufolge mit, es habe „die Problematik im Blick“.