Kirchenrichter haben laut einem Bericht der Wochenzeitung „Die Zeit“ Versäumnisse des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. noch aus seiner Zeit als Erzbischof und später als Präfekt der Glaubenskongregation in einem Missbrauchsfall festgestellt. Wie die „Zeit“ am Dienstag vorab unter Berufung auf geheime Kirchendokumente berichtete, geht es dabei um den bereits seit längerem bekannten Fall des als Missbauchstäter verurteilten Priesters Peter H., der 1980 nach ersten Beschuldigungen aus dem Ruhrgebiet ins Münchner Erzbistum wechseln konnte.
„Die Zeit“ zitierte aus einem außergerichtlichen Dekret des Kirchlichen Gerichts der Erzdiözese München und Freising vom 9. Mai 2016. Darin heiße es: „Der damalige Erzbischof Joseph Kardinal Ratzinger und sein Ordinariatsrat waren in Kenntnis der Sachlage zur Aufnahme des Priesters H. bereit.“ Bezogen auf mehrere Bischöfe, in deren Amtszeit H. tätig war, stellen die Kirchenrichter fest, diese hätten „bewusst auf eine Sanktionierung der Straftat verzichtet“.
In dem Dekret, das Strafen über H. verhängte, seien die Kirchenrichter auch auf Papst Benedikts Zeit als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom eingegangen. Dorthin müssen es Bistümer melden, wenn ein Priester des Missbrauchs beschuldigt wird. „Diese Pflicht wurde auch im vorliegenden Fall ignoriert und von der Glaubenskongregation nicht eingefordert, obwohl beide zum Zeitpunkt der Tat amtierende Präfekten vorher Diözesanbischöfe waren und als solche mit der Thematik vertraut waren“, heiße es in dem Dokument.
Papst Benedikt ließ die Kritik über seinen Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, gegenüber der „Zeit“ zurückweisen. „Die Behauptung, er hätte Kenntnis von der Vorgeschichte (Vorwürfe sexueller Übergriffe) zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Aufnahme des Priesters H. gehabt, ist falsch“, habe Gänswein nach Rücksprache mit dem 94-Jährigen geschrieben. Dieser habe auch nicht bewusst auf die Sanktionierung von H. verzichtet. Die Nachfrage nach seinem Handeln als Chef der Glaubenskongregation habe Benedikt unbeantwortet gelassen.