Beihilferahmen für Schäden durch Robben und Kormorane verfünffacht

Kegelrobbe
Kegelrobbe

Der Beihilferahmen für den Ausgleich von Schäden durch Kormorane, Fischotter oder Kegelrobben in der Fischerei und in Aquakulturen wird verfünffacht. Die EU-Kommission habe zugestimmt, dass für diese Schäden bis Ende 2026 eine Beihilfe in Höhe von „reichlich 35 Millionen Euro“ gewährt werden könne, teilte das Bundeslandwirtschaftsministerium am Dienstag in Berlin mit. Bislang belief sich der Umfang der möglichen Beihilfe auf sieben Millionen Euro.

Die sogenannten Prädatoren verursachen immer wieder Schäden. Soweit dies in den einzelnen Bundesländern vorgesehen sei, seien nachweisbare Ertragsausfälle aufgrund der vollständigen oder teilweisen Vernichtung der Aquakulturproduktion und der entsprechenden Produktionsmittel oder nachweisbare Ertragsausfälle in der Fischerei und Sachschäden beihilfefähig.

Die Bundesländer können dem Landwirtschaftsministerium zufolge bei Bedarf in eigener Zuständigkeit die Ausgleichsleistungen gewähren, die Bundesländer seien auch die Ansprechpartner der durch die Prädatoren Geschädigten.

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