Benedikt XVI. weist Vorwürfe in Münchner Missbrauchsskandal als haltlos zurück

Papst emeritus Benedikt XVI. ist derzeit zu Besuch in Regensburg. - giulio napolitano/Shutterstock.com
Papst emeritus Benedikt XVI. ist derzeit zu Besuch in Regensburg. - giulio napolitano/Shutterstock.com

Der emeritierte Papst Benedikt XVI. hat sämtliche Vorwürfe aus dem Münchner Missbrauchsskandal zurückgewiesen. „In keinem der Fälle, die das Gutachten untersucht, hatte Joseph Ratzinger Kenntnis von Taten oder vom Tatverdacht sexuellen Missbrauchs der Priester – das Gutachten präsentiert keine Beweise dafür, dass es sich anders verhält“, hieß es in einer am Dienstag vom Vatikan veröffentlichten Erklärung seiner persönlichen juristischen Berater.

In einem parallel veröffentlichten persönlichen Schreiben äußerte Benedikt zugleich Betroffenheit. Er könne „nur noch einmal meine tiefe Scham, meinen großen Schmerz und meine aufrichtige Bitte um Entschuldigung gegenüber allen Opfern sexuellen Missbrauchs zum Ausdruck bringen“. Er habe in der katholischen Kirche „große Verantwortung“ getragen. Umso größer sei sein „Schmerz über die Vergehen und Fehler“, die während seiner Amtszeiten geschehen seien.

Hintergrund der Stellungnahmen ist ein im Januar veröffentlichtes Gutachten einer Anwaltskanzlei zum Umgang mit Missbrauchstaten im Erzbistum München und Freising, das Benedikt zwischen 1977 und 1982 als Erzbischof leitete. Darin werden der emeritierte Papst wie auch der heute amtierende Erzbischof Reinhard Marx schwer belastet. Die Veröffentlichung des Gutachtens stieß weltweit auf Beachtung.

Benedikt hatte sich zu dem juristischen Gutachten vorab mit einer 82-seitigen schriftlichen Stellungnahme geäußert. In einer für den emeritierten Papst besonders heiklen Passage bestritt er darin, an einer Sitzung teilgenommen zu haben, in der über die Aufnahme eines pädophilen Priesters im Bistum München entschieden wurde. Benedikt ließ später einräumen, dass es sich um eine Falschaussage handelte.

Zugleich ließ er dabei über seinen Privatsekretär, Erzbischof Georg Gänswein, mitteilen, dass es sich bei dem Vorgang um ein „Versehen“ bei der redaktionellen Bearbeitung seiner Stellungnahme gehandelt habe. Der Fehler tue ihm leid, und er bitte dafür um Entschuldigung.

Mit den am Dienstag erfolgten weiteren Veröffentlichungen nahm der frühere Papst nun noch einmal detaillierter zu den Vorgängen und den Vorwürfen aus dem Gutachten gegen sich Stellung. Diese ließ er über seine Berater zurückweisen. Der Fehler bei der ursprünglichen Stellungnahme sei dabei auf einen „unbemerkten Übetragungsfehler“ einer der für Benedikt tätigen Juristen im Rahmen der Abstimmung der sehr umfangreichen Akten erfolgt und später nicht aufgefallen.

Benedikt selbst erklärte in seinem persönlichen Begleitschreiben dazu, die fehlerhafte Angabe gegenüber den Gutachtern sei nicht beabsichtigt gewesen und, „so hoffe ich, auch entschuldbar“. Einige Reaktionen auf den Vorgang hätten ihn getroffen. „Dass das Versehen ausgenutzt wurde, um an meiner Wahrhaftigkeit zu zweifeln, ja, mich als Lügner darzustellen, hat mich tief getroffen“, erklärte er.

Mit Bezug auf die fragliche Ordinariatssitzung hieß es in der Erklärung der Berater, Benedikt habe weder Kenntnis von den Missbrauchstaten des Priesters noch dessen Einsatz in der Seelsorge gehabt. Die Akten zeigten darüber hinaus, dass dies in der Sitzung auch nicht thematisiert worden sei. „In der Sitzung wurde somit nicht entschieden, dass ein Missbrauchstäter in der Seelsorge eingesetzt wird.“

In dem Gutachten wird dem emeritierten Papst in mehreren Fällen ein Fehlverhalten im Umgang mit früheren Missbrauchstaten von Priestern in seiner Zeit als Münchner Erzbischof vorgeworfen. Die fragliche Ordinariatssitzung vom 15. Januar 1980 über den beschuldigten H. gilt als der öffentlich am meisten diskutierte und zentrale Vorwurf.

Laut der am Dienstag veröffentlichten Erklärung der Berater Benedikts ging es in der Sitzung nur um die Unterbringung von H. in München und die Tatsache, dass er eine Therapie machen sollte. „Der Grund der Therapie wurde in der Sitzung nicht benannt“, betonten die Juristen. Sie wiesen zugleich auch die in anderen Fällen erhobenen Vorwürfe zurück. „Als Erzbischof war Kardinal Ratzinger nicht an einer Vertuschung von Missbrauchstaten beteiligt“, fassten sie ihre Einschätzung zusammen. Das Gutachten liefere keine Beweise.

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