Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen „Lebensführung“

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Im katholischen Bistum Aachen soll eine persönliche Lebensführung, die nicht den Vorgaben der katholischen Sexuallehre folgt, künftig kein Grund für Kündigungsdrohungen mehr sein. Das Bistum kündigte an, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen gegen betroffene Mitarbeitende zu verzichten, wie der „Kölner Stadt-Anzeiger“ laut Vorabmeldung vom Dienstag berichtete. Demnach soll die sogenannte Grundordnung nicht mehr als verbindlicher Teil der Arbeitsverträge angewendet werden.

„Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)Heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen“, sagte der stellvertretende Generalvikar Rolf-Peter Cremer der Zeitung. Zu diesem Vorgehen rate das Bistum auch ausdrücklich allen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen.

In einem am Montag veröffentlichten Brief hatten elf Generalvikare ein Ende möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende gefordert. Der aktuelle Zustand sei für zahlreiche Beschäftigte sehr belastend und erniedrigend, hieß es darin.

Mit ihrem Vorstoß reagierten die Geistlichen unter anderem auf Diskussionen bei der jüngsten Versammlung des sogenannten synodalen Wegs und die Aktion #OutofChurch, bei der sich mehr als hundert Beschäftigte der katholischen Kirche kürzlich als queer outeten und Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht forderten.

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