Der Präsident des Bundessozialgerichts (BSG), Rainer Schlegel, hat eine breite Diskussion über die Generationengerechtigkeit bei der Rente gefordert. „Das Problem wird nicht dadurch kleiner, dass man es verschiebt“, sagte Schlegel bei der Jahrespressekonferenz des BSG am Dienstag in Kassel. Die Grundgedanken des Bundesverfassungsgerichts in seinem Klimaurteil seien auf die Rentenfrage übertragbar.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im März 2021 entschieden, dass der Bund die notwendigen Schritte gegen den Klimawandel nicht auf die lange Bank schieben darf. Andernfalls werde die heute junge Generation ungerecht hoch belastet und so in ihren Freiheitsrechten verletzt.
Schlegel sagte, dies auf die wegen der gesellschaftlichen Alterung notwendige Rentenreform zu übertragen, „halte ich für geboten“. Das Problem der Generationengerechtigkeit stelle sich hier gleichermaßen. „Wir leben jetzt vielleicht über unsere Verhältnisse und müssen dann die künftigen Generationen mit deutlich höheren Beiträgen belasten.“
Der Rentensenat des BSG will in diesem Jahr entscheiden, ob die 2018 geänderte Form der Rentenbescheide den gesetzlichen Anforderungen genügt.
Der Krankenversicherungssenat plant ein Urteil zum sogenannten Exoskelett, einem künstlichen und elektronisch gesteuerten „Außenskelett“. Strittig ist, ob die gesetzlichen Krankenkassen dies bezahlen müssen, wenn es wie im konkreten Fall dem Kläger wieder das Gehen ermöglicht. Weiter will das BSG entscheiden, ob die Krankenkasse einer Jugendlichen die Angleichung ungleich großer Brüste bezahlen muss.