Der wegen der Corona-Pandemie eingeführte einfachere Zugang zur Grundsicherung bleibt noch bis zum Jahresende bestehen. Das Bundeskabinett verlängerte am Mittwoch die seit März 2020 geltende Regelung bis zum 31. Dezember, wie das Bundesarbeitsministerium mitteilte. Im Zuge der befristeten Ausnahmeregelung gilt eine eingeschränkte Vermögensprüfung der Antragsteller, befristet werden zudem die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung anerkannt.
Ebenfalls bis zum Jahresende wurde die Regelung verlängert, dass für Menschen mit Behinderung weiterhin der Mehrbedarf zur Finanzierung der Mittagsverpflegung zur Verfügung steht. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass das Mittagessen wegen der Pandemie nicht in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und vergleichbaren Maßnahmen eingenommen werden kann.
Verlängert wurde außerdem die Regelung, dass bei Bafög-Empfängern, die in der Corona-Pandemie in systemrelevanten Berufen arbeiten, das dabei erzielte Einkommen nicht angerechnet wird.