Bundesrechnungshof kritisiert jahrelange Fehlentwicklung bei ÖPNV-Förderung

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Die Stärkung des Öffentlichen Personennahverkehrs gilt als wichtiger Baustein bei der Verkehrswende – doch bei der Förderung durch den Bund gibt es nach Auffassung des Bundesrechnungshofes erhebliches Verbesserungspotenzial. Es gebe „jahrelange Fehlentwicklungen“, kritisierte am Dienstag der Präsident des Bundesrechnungshofes, Kay Scheller. Zu den Grundproblemen gehören demnach „Verflechtungen durch Bund-Länder-Mischfinanzierungen“ und ein „Förderdschungel“, der immer undurchsichtiger werde.

„Transparenz und Wirtschaftlichkeit der eingesetzten Steuergelder bleiben so auf der Strecke“, sagte Scheller. Obwohl der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in der Verantwortung der Länder liegt, finanziere ihn der Bund jedes Jahr „mit einem zweistelligen Milliardenbetrag“. 2021 waren es demnach allein über die drei größten Finanzierungsinstrumente 11,6 Milliarden Euro. Hinzu kommen beispielsweise Steuervergünstigungen, weitere Förderprogramme und Modell- und Forschungsvorhaben oder Corona-Sonderzahlungen.

Der Bundesrechnungshof bemängelt in seinem Sonderbericht zur Finanzierung des ÖPNV insbesondere, dass es unterschiedliche Zuständigkeiten und Regelwerke gibt. Der Bund habe in diesem „von ihm selbst geschaffenen Förderdschungel“ selbst „keinen Durchblick mehr“, kritisierte Scheller. „Wie viel Geld der Bund insgesamt für den ÖPNV ausgibt, weiß er selbst nicht genau.“

Denn es gebe keine zentrale Stelle, die alle Bundesmittel erfasst und koordiniert. Genau das fordert der Bundesrechnungshof nun: Nur mit einem „Gesamtüberblick“ könne der Bund seine vielfältigen Instrumente und Maßnahmen für seine Verkehrs- und Klimaziele ausrichten und im Falle von Fehlentwicklungen eingreifen.

Der Bundesrechnungshof kritisiert außerdem, dass der Bund seine Regionalisierungsmittel für den ÖPNV, die die Ampel-Koalition laut Koalitionsvertrag ab 2022 erhöhen will, nach einer „starren Systematik“ auszahle. „Dabei ist nicht relevant, wann die Länder die Mittel tatsächlich brauchen“, erklärte Scheller. Und in der Praxis würden die Mittel von den Ländern auch nicht vollständig für den ÖPNV ausgegeben.

Ende 2017 seien auf diese Weise die Reste dieser Mittel in den Ländern auf vier Milliarden Euro angewachsen. Das sei unwirtschaftlich und belaste den Bundeshaushalt, „ohne dass die Mittel wirken“, sagte Scheller. Der Bundesrechnungshof sieht kritisch, dass die Regierung die Förderung „in diesen Strukturen“ sogar noch ausbauen wolle. Ohne bereinigte Strukturen aber würden auch weitere Milliarden „nicht den gewünschten positiven Effekt haben“.

Deshalb solle die Bundesregierung „Mischfinanzierungen abbauen und den Förderdschungel lichten“, mahnte Scheller. Nötig sei dafür die Schaffung eines einheitlichen ÖPNV-Gesetzes mit einheitlichen Verfahren und auch besseren Kontrollmöglichkeiten des Bundes sowie mehr Transparenz. Sichergestellt werden solle durch das Gesetz eine „angemessene Grundfinanzierung“ des ÖPNV durch die Länder und eine unterstützende Finanzierung des Bundes.

Außerdem spricht sich der Bundesrechnungshof für die Einrichtung einer zentrale Stelle zur Koordinierung aller Bundesmittel beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr aus. Dies seien sicherlich „ambitionierte Empfehlungen“, sagte Scheller. Doch diese würden sich lohnen – denn so erhöhe sich der Wirkungsgrad der Steuergelder, die schneller, zielgerichteter und wirtschaftlicher für den ÖPNV verwendet werden könnten.

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