Bundesregierung bestätigt Klaus Müller als neuen Präsident der Bundesnetzagentur

Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach
Klaus Müller, vzbv - Bild: Gert Baumbach

Die Bundesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am Mittwoch den Vorsitzenden des Verbraucherzentrale Bundesverbands Klaus Müller zum neuen Präsidenten der Bundesnetzagentur berufen. „Klaus Müller ist als erfahrener Behördenleiter, Politiker und Verbraucherschützer auf diese wichtigen Aufgaben bestens vorbereitet“, erklärte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne). Die Bundesregierung bestätigte damit die Entscheidung des Beirats der Bundesnetzagentur vom Montag.

Müller wird somit der Nachfolger von Jochen Homann, der Ende Februar aus dem Amt scheidet. Nach zehn Jahren Amtszeit kann Homann nicht erneut antreten, er hat außerdem die Altersgrenze erreicht.

In seinem neuen Amt werde Müller „einer ganz wichtigen Regulierungsbehörde für die Umsetzung der Energiewende“ vorstehen, erklärte Habeck. Bereits am Montag hatte sich der Beirat der Bundesnetzagentur einstimmig für Müller als neuen Präsidenten ausgesprochen. In einem nächsten Schritt soll Müller von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ernannt werden.

Die Bundesnetzagentur liegt als Bundesbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz und des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr und ist als oberste Regulierungsbehörde für die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs in den Bereichen Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen zuständig. Eine besondere Rolle spielt für die Behörde auch der Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher. Der Beirat der Bundesnetzagentur setzt sich aus 16 Mitgliedern des Bundestages und 16 Vertretern des Bundesrates zusammen.

Müller war von 2000 bis 2005 für die Grünen Umweltminister in Schleswig-Holstein. Von 1998 bis 2000 saß er außerdem im Bundestag. Seit 2014 ist Müller als vzbv-Chef oberster Verbraucherschützer beim Verbraucherzentrale Bundesverband. Für diesen Posten sucht der vzbv wegen Müllers neuer Aufgabe eine Nachfolge.

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