Die digitalen Corona-Impfausweise sind seit Dienstag ohne eine Auffrischungsimpfung EU-weit noch neun Monate gültig. Nach Ablauf dieser 270 Tage werden Reisende wie Ungeimpfte behandelt, wenn sie nicht geboostert sind. Die neue Regel „unterstreicht die Wichtigkeit, eine Booster-Impfung zu bekommen“, erklärte EU-Justizkommissar Didier Reynders. Die Frist beginnt demnach nach einer zweiten Impfdosis oder beim Vakzin von Johnson & Johnson nach einer Impfung.
Die einheitliche Gültigkeitsdauer von neun Monaten soll das Reisen innerhalb der EU erleichtern. Denn einige Mitgliedstaaten wie etwa Frankreich hatten die Gültigkeit von Doppel-Impfungen bereits zeitlich beschränkt, was zu Unsicherheiten bei Reisenden führte.
Die Regel gilt nur für die Einreise. Ob etwa für Restaurant- oder Kinobesuche im jeweiligen Reiseland ein Corona-Test auch für Geimpfte und Genesene verpflichtend bleibt, ist weiterhin Sache der Mitgliedstaaten.
Die EU-Kommission folgt den Empfehlungen des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (ECDC), wonach nach sechs Monaten eine Auffrischungsimpfung erfolgen sollte, weil die Impf-Wirksamkeit mit der Zeit abnimmt. Um den Mitgliedsländern genügend Zeit zum Impfen der Bürger zu geben, wurde der Zeitraum allerdings um weitere drei Monate auf ein Dreivierteljahr festgesetzt. Wie lange das Zertifikat nach einer Booster-Impfung gültig bleibt, ist auf EU-Ebene noch nicht geregelt.
Den EU-Impfnachweis erhalten EU-Bürger direkt nach ihrer Impfung. Er enthält einen QR-Code, der in das EU-weite digitale Covid-19-Zertifikatssystem eingespeist werden kann. In Deutschland erfolgt dies über die Corona-Warn-App oder die App CovPass.