Immer noch sind die meisten Klubs und Diskotheken geschlossen, auch arbeiten viele Menschen von zu Hause statt im Büro: Damit fehlen in Corona-Zeiten nach wie vor klassische „Kontaktbörsen“ für Liebeswillige. Umso interessanter werden die Partnervermittlungen im Internet, denen auch der Valentinstag wieder starke Nutzerzahlen bescheren dürfte. Doch im Netz lauern einige Fallen. Tipps von Verbraucherexperten:
PARTNERVERMITTLUNGEN UND SINGLEBÖRSEN
Singlebörsen sind praktisch eine moderne Variante der Zeitungsanzeigen. Das Mitglied legt ein Profil mit Fotos, persönlichen Angaben und einer Selbstdarstellung an. Jeder kann selbstständig nach passenden Partnern Ausschau halten.
Grundlage von Partnervermittlungen ist ein Persönlichkeitstest. Daraus entstehen Profile, die nach einer bestimmten Formel verglichen werden. Partnervermittlungen unterbreiten dann konkrete Vorschläge.
ERFOLGSCHANCEN
Insgesamt lernten 55 Prozent der Deutschen über Onlinedatingdienste schon einmal einen festen Partner oder eine feste Partnerin kennen, wie eine vor einem Jahr veröffentlichte Umfrage des Digitalverbands Bitkom zeigte. In Coronazeiten greifen Nutzer zudem mangels Kontaktmöglichkeiten häufiger auf Datingportale zurück. Laut der Umfrage vom Februar 2021 lernte jeder zehnte Nutzer von Onlinedatingdiensten während der Pandemie im Internet sogar die große Liebe kennen.
WÜNSCHE KLÄREN
Zuerst sollte klar sein, was genau gesucht wird – ein Partner fürs Leben, für Freizeitunternehmungen oder ein schnelles Abenteuer. Je nachdem fällt die Wahl dann auf eine Partnervermittlung, eine Singlebörse oder ein Erotikportal.
Partnersuchende sollten vorab prüfen, ob wirklich der Kontakt zu den betreffenden Kandidaten hergestellt wird, lediglich Partnervorschläge kommen oder Interessierte sich selbst durch Profile klicken müssen. Bei manchen Onlinedatingplattformen gibt es auch falsche Profile. In solchen Fällen flirtet der Nutzer nicht mit echten Menschen, sondern mit Mitarbeitern der Portale. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen tauchen dann Formulierungen auf wie „Profile“ oder „Animateure“, „Controller“ oder „Moderator“.
VORSICHT BEI TESTANGEBOTEN
Bei Testangeboten wie „Ein Euro für 14 Tage“ ist Vorsicht angeraten. Diese Verträge verlängern sich nach Ablauf der Testphase oft in teure Mitgliedschaften. Kostenlose Mitgliedschaften bei Partnervermittlungen ermöglichen in der Regel keinen Austausch mit anderen Suchenden.
LAUFZEIT RICHTIG WÄHLEN
Je länger die Laufzeit eines Vertrags, desto günstiger ist der monatliche Beitrag. Verlieren Kunden nach kurzer Zeit die Lust, sind sie bei Singlebörsen allerdings an die Laufzeit gebunden und müssen sich bei Partnervermittlungen voraussichtlich über das Recht zur außerordentlichen Kündigung streiten.
Einige Anbieter verlangen eine Bezahlung vorab für die gesamte Laufzeit oder eine hohe Anzahlung. Monatliche Beiträge sind aber selbst bei etwas höheren Kosten besser, weil Verbraucher im Streitfall ihrem Geld nicht hinterherlaufen müssen.
VERTRAG KÜNDIGEN
Singlebörsen und Erotikportalen kann zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt werden. Partnervermittlungen sind nach Angaben der Verbraucherzentralen jederzeit fristlos kündbar. Es müssen dann die bis dahin erbrachten Leistungen bezahlt werden. Bei automatischen Vertragsverlängerungen empfehlen Verbraucherexperten eine rechtzeitige Kündigung per Einwurfeinschreiben – am besten zeitnah nach Vertragsschluss.
Weil es immer wieder Ärger gibt, erhob der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen den Onlinedatinganbieter Parship eine Musterfeststellungsklage, weil dieser versuche, Verbraucherinnen und Verbraucher langfristig in teuren Verträgen zu halten. Der Verband hält die Verträge für fristlos kündbar, auch eine automatische Verlängerung der Verträge sei nicht zulässig.
WIDERRUFSFRIST BEACHTEN
Die Anmeldung bei einer Partnervermittlung kann innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss widerrufen werden. Eine E-Mail reicht. Fordert der Anbieter im Fall des Widerrufs einen Wertersatz von teils mehreren hundert Euro, sollte dieser nicht voreilig gezahlt werden. Betroffene sollten rechtlichen Rat suchen. Der Europäische Gerichtshof entschied, dass ein Wertersatz von bis zu 75 Prozent unzulässig ist.
DATEN LÖSCHEN LASSEN
Alle persönlichen Daten sollten nach Vertragsende gelöscht werden. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, fordert den Anbieter ausdrücklich dazu auf und lässt sich die Datenlöschung schriftlich bestätigen.