Der 20. März könnte der deutsche „Freedom Day“ werden: Ab dem Frühlingsanfang sollen alle tiefgreifenden Corona-Beschränkungen in Deutschland fallen, wie aus einer der Nachrichtenagentur AFP am Montag vorliegenden ersten Beschlussvorlage für den Corona-Gipfel von Bund und Ländern am Mittwoch hervorgeht. Das Papier sieht bis dahin drei Lockerungsschritte vor, für Ungeimpfte sollen die Beschränkungen am längsten bestehen bleiben. Die Maskenpflicht in Innenräumen soll allerdings auch über den 20. März hinaus bleiben.
Als „Freedom Day“ bezeichneten andere Länder wie etwa Großbritannien den Tag, an dem bei ihnen die Corona-Beschränkungen wieder aufgehoben wurden. Die auf den späten Sonntagabend terminierte Beschlussvorlage stammt aus dem Bundeskanzleramt und dem Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalen. Bis zum Gipfel am Mittwoch sollen noch weitere Gespräche stattfinden, so dass auch noch Änderungen zu erwarten sind.
Der in der Beschlussvorlage nicht genau terminierte erste Lockerungsschritt sieht private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene statt mit bisher zehn Personen für bis zu 20 Personen vor, wobei in der Vorlage die Zahl 20 in Klammern steht – die genaue Zahl steht offenbar noch nicht fest. Für Ungeimpfte sollen die bisherigen Kontaktbeschränkungen aber bis zum 19. März bestehen bleiben.
Im Einzelhandel sollen in dem ersten Schritt bundesweit keine Beschränkungen mehr beim Zugang bestehen. Der Zugang ohne die zwischenzeitlich nötigen Kontrollen ist aber inzwischen sowieso bereits weitgehend in den Bundesländern gestattet.
Der zweite Lockerungsschritt wird auf dem 4. März terminiert. Ab dann soll überall in der Gastronomie die 3G-Regelung gelten, auch Ungeimpfte mit einem aktuellen Test können dann in die Gastronomie. Dasselbe soll für Übernachtungsangebote gelten, für Diskotheken und Klubs soll dann die 2G-Plus-Regelung gelten. Das heißt, Ungeimpfte sollen hier weiter zunächst ausgeschlossen bleiben.
Im zweiten Schritt sollen außerdem wieder mehr Menschen zu überregionalen Großveranstaltungen zugelassen werden, es soll aber zunächst noch weiter Obergrenzen bei den Besucherzahlen geben. Ab dem 20. März sollen dann alle tiefergreifender Schutzmaßnahmen entfallen. Das heißt, Kontakt- und Zugangsbeschränkungen sollen dann wegfallen. Auch die verpflichtenden Homeofficeregelungen sollen dann entfallen, Arbeitgeber können Homeoffice aber weiter anbieten.
Dem Vorschlag zufolge sollen niedrigschwellige Schutzmaßnahmen beibehalten werden. Darunter fällt insbesondere die Maskenpflicht in Innenräumen sowie in Bussen und Bahnen. Die Maskenpflicht solle je nach Infektionslage angepasst werden. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März deutlich verschlechtern, und sollten weitergehende Schutzmaßnahmen nötig sein, werde die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen.