Ab Dienstag können Genesenennachweise über eine Corona-Infektion in der EU auf Basis eines positiven Schnelltest-Ergebnisses ausgestellt werden. Die EU-Kommission verabschiedete am Dienstag einen Rechtsakt, der den EU-Mitgliedstaaten diese Möglichkeit gewährt. Dafür müsse der verwendete Antigen-Schnelltest von medizinischem oder „qualifiziertem Personal“ ausgeführt worden und in der EU-Liste zugelassener Corona-Schnelltests aufgeführt sein.
Bislang konnten Genesenennachweise lediglich ausgestellt werden, wenn die Corona-Infektion mit einem postitiven PCR-Testergebnis nachgewiesen wurde. Die neue Regel kann laut Kommission rückwirkend für Schelltests angewandt werden, die nach dem 1. Oktober 2021 gemacht wurden. Brüssel erhoffe sich dadurch, „einen Teil des erheblichen Druck auf die nationalen Testkapazitäten abzubauen“, der mit dem Aufkommen der Omikron-Variante entstanden sei, erklärte Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides.