Stromlieferanten sollen nach Ende der EEG-Umlage zu Preissenkung verpflichtet werden

Stromnetz
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Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die vorgezogene Abschaffung der EEG-Umlage bei den Stromkunden ankommt. Stromanbieter sollen deshalb gesetzlich dazu verpflichtet werden, die Absenkung von 3,723 Cent pro Kilowattstunde vollständig an ihre Kunden weiterzugeben, wie das Bundeswirtschaftsministerium am Montag bei einer Vorstellung der Eckpunkte des Gesetzespakets erklärte. Die Preisänderung muss den Plänen zufolge nicht angekündigt werden, Stromanbieter müssen die Preissenkung in der Verbrauchsmitteilung künftig automatisch ausweisen und berücksichtigen.

Die EEG-Novelle ist Teil des sogenannten Osterpakets der Bundesregierung, mit der die Energiewende vorangetrieben werden soll. Neben der vorgezogenen Abschaffung der EEG-Umlage enthält das Gesetzespaket auch eine Novelle des Windenergie-auf-See-Gesetzes und deutlich ambitioniertere Ziele bei Treibhausgasneutralität und den Ausbauzielen für die erneuerbaren Energien. Die entsprechenden Gesetzestexte sollen nun in die Ressortabstimmung gegeben werden.

So lautet das neue Ziel des EEG, den Strom in Deutschland bereits im Jahr 2035 „nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien“ zu beziehen. Das bisherige EEG sieht hier nur einen Zeitraum „vor dem Jahr 2050“ vor. Auch andere G7-Länder wie die USA oder Großbritannien hatten bereits angekündigt, bis 2035 eine nahezu treibhausgasneutrale Stromversorgung anzustreben.

Als Etappenziel sieht der Gesetzesentwurf bis 2030 einen Anteil der Erneuerbaren am deutschen Bruttostromverbrauch von 80 Prozent vor. 2021 lag dieser bei lediglich 42 Prozent, so dass der Anteil in den kommenden acht Jahren nahezu verdoppelt werden muss. Dies gilt insbesondere, da in den kommenden Jahren mit einem steigenden Stromverbrauch zu rechnen ist. Für das Jahr 2030 beziffert das Wirtschaftsministerium den Stromverbrauch auf 715 Terawattstunden.

Um einen schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien zu ermöglichen, werden diese künftig als „im überragenden öffentlichen Interesse“ und im Interesse „der öffentlichen Sicherheit“ definiert. Auch für Windenergieanlagen auf See und für Anbindungsleitungen soll diese Einstufung gelten. Zudem sollen die konkreten Ausbauziele für Windenergie an Land und die Solarenergie angehoben werden. Sukzessive sollen diese auf zehn Gigawatt pro Jahr bei Windenergie an Land und 20 Gigawatt pro Jahr bei Solarenergie ansteigen.

Der Präsident des Deutschen Naturschutzrings (DNR), Kai Niebert, begrüßte die geplante Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren als „ein klares Signal für den Weg raus aus Kohle, Öl und Gas“. Mit Blick auf den Krieg in der Ukraine betonte Niebert außerdem die Abhängigkeit, die durch die Nutzung fossiler Energieträger entstehe. „Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ist Freiheit für uns alle“, betonte Niebert.

Auch der Bundesverband Neue Energiewirtschaft (bne) betonte mit Blick auf die Beschleunigung der Energiewende die Versorgungssicherheit. „Der Angriff Russlands auf die Ukraine hat auf fatale Weise unsere Abhängigkeit von fossilen Energieimporten offengelegt“, erklärte der bne-Geschäftsführer Robert Busch. Busch begrüßte die neuen Zielvorgaben und forderte einen „umfassenden“ Abbau von Bürokratie.

Der Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE) begrüßte die erhöhten Ausbauziele für Wind- und Solarenergie. „Es ist gut, dass die heimischen Potenziale von Windenergie und Photovoltaik erkannt wurden und deren Ausbau verdoppelt bis verdreifacht werden soll“, erklärte BEE-Präsidentin Simone Peter. Das auf 2035 vorgezogene Ziel der treibhausgasneutralen Stromversorgung sei „ambitioniert, aber machbar und vor allem wichtig“.

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