Internationaler Strafgerichtshof kündigt Untersuchung zu Kriegsverbrechen in Ukraine an

Internationaler Strafgerichtshof - Bild: Greger Ravik/CC BY 2.0
Internationaler Strafgerichtshof - Bild: Greger Ravik/CC BY 2.0

Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine beschäftigt nun auch den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH): Der Chefankläger des Haager Gerichtshofs, Karim Khan, kündigte am Montag an, „so schnell wie möglich eine Untersuchung zur Situation in der Ukraine“ einzuleiten. Es gebe „plausible Gründe“ für die Annahme, dass seit 2014 in der Ukraine „sowohl mutmaßliche Kriegsverbrechen als auch Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen wurden“.

Angesichts der „Ausweitung des Konflikts“ in der Ukraine werde die Untersuchung „auch alle neuen mutmaßlichen Verbrechen umfassen, die in den Zuständigkeitsbereich meines Amtes fallen und von einer Konfliktpartei in irgendeinem Teil des ukrainischen Staatsgebiets begangen wurden“, sagte Khan.

2014 hatte in der Ostukraine der Konflikt zwischen pro-russischen Separatisten und der ukrainischen Armee begonnen. In der vergangenen Woche erkannte Russland die Unabhängigkeit der von den Separatisten ausgerufenen „Volksrepubliken“ Luhansk und Donezk. Kurz darauf marschierte Russland in die Ukraine ein. Die damalige IStGH-Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte bereits im Dezember 2020 mutmaßliche Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine beklagt.

Die Ukraine wirft Russland Angriffe auf zivile Ziele vor. Am Montag wurden in der Millionenstadt Charkiw nach offiziellen Angaben mindestens elf Zivilisten durch russische Bombardements getötet. Charkiws Bürgermeister Ihor Terechow sprach im „Spiegel“ von einem „Vernichtungskrieg“ Russlands gegen die Zivilbevölkerung.

Der russische Staatschef Wladimir Putin hatte der Ukraine vor dem Beginn der russischen Offensive vorgeworfen, einen „Völkermord“ an der russischsprachigen Bevölkerung im Donbass zu begehen. Kiew, westliche Regierungen und Experten weisen dies vehement zurück.

Der im niederländischen Den Haag ansässige Internationale Strafgerichtshof ahndet Verbrechen wie Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Er nahm seine Tätigkeit 2002 auf. Seine Urteile sind bindend, das Gericht kann die Umsetzung der Entscheidungen aber nicht erzwingen.

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