Die katholische Kirche in Deutschland hat für Missbrauchsopfer im vergangenen Jahr Entschädigungsansprüche in Höhe von rund 13 Millionen Euro anerkannt. Ausbezahlt wurden rund 9,4 Millionen Euro, außerdem wurden aus früheren Zahlungen rund dreieinhalb Millionen Euro angerechnet und deshalb nicht ausbezahlt, teilte die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) am Freitag bei der Vorlage ihres Tätigkeitsberichts mit. Die Kommission konnte demzufolge nur eine Minderheit der Anträge auf Entschädigung bearbeiten. Der Betroffenenbeirat übte Kritik.
Laut UKA gingen 2021 insgesamt 1565 Anträge auf Entschädigung ein. Entschieden wurde über 606 der Anträge. Bis zum 15. Februar stieg die Zahl der Anträge auf 1626 Fälle, entschieden sind laut UKA mittlerweile 729 Fälle – damit konnten die Kommissionsmitglieder die Lücke etwas schließen.
Die Kommission wurde nach einer Neuregelung der Entschädigung von Missbrauchsopfern durch die Bischofskonferenz tätig, davor hatten die Bistümer die Entschädigung individuell geregelt. Dies sorgte wegen teils erheblicher Unterschiede für Kritik. Das jetzige Entschädigungsmodell orientiert sich an den in Gerichtsprozessen üblichen Schmerzensgeldzahlungen, die im Regelfall Zahlungen von maximal 50.000 Euro vorsehen.
Die zugebilligten 12,89 Millionen Euro bedeuten, dass im Schnitt pro Missbrauchsopfer 21.270 Euro flossen. Damit liegt der Durchschnittsbetrag deutlich unter der Obergrenze von 50.000 Euro. Mit 268 Fällen erhielt die weitaus größte Gruppe von Missbrauchsopfern weniger als zehntausend Euro.
In der Spanne zwischen 40.000 und 50.000 Euro wurden nur 25 Männer und Frauen entschädigt. In 47 Fällen ging die UKA aber über die 50.000-Euro-Grenze hinweg. 28 Betroffene bekamen bis zu 75.000 Euro, 13 Betroffene bis zu hunderttausend Euro, sechs Betroffene über hunderttausend Euro.
Von den bisher entschiedenen Fällen sind 80 Prozent Männer, 20 Prozent Frauen. Die Aufarbeitung des Missbrauchsskandals der Kirche in Deutschland ergab, dass überwiegend Jungen Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden und werden.
Der Betroffenenbeirat bei der Bischofskonferenz zeigte sich „bestürzt“ über Form und Inhalt des Berichts. „Mit seiner Fixierung auf Zahlen und Daten wird er weder der Situation noch dem Anliegen der von sexuellem Missbrauch Betroffenen in der katholischen Kirche gerecht“, teilte er mit. Betroffenen gehe es primär nicht um Geld – „sie möchten anerkannt, gesehen, wahr- und ernstgenommen werden“.
Der Bericht habe erhebliche Transparenzmängel, kritisierte der Betroffenenbeirat. Er zeige zudem, dass die meisten Leistungsbescheide weit unter 50.000 Euro blieben. „Das Anerkennungssystem wird seinem Anspruch und seiner Aufgabe nur in einem verschwindend kleinen Teil der Vorgänge gerecht.“
Vertreter von Missbrauchsopfern hatten die Entschädigungszahlungen bereits zuvor auch nach der Neuregelung durch die Bischofskonferenz als viel zu gering kritisiert. Sie argumentieren, dass die Betroffenen in ihrem weiteren Leben unter den Folgen des sexuellen Missbrauchs leiden und häufig deshalb auch Nachteile in ihrer Berufslaufbahn erleiden, womit sie auch finanziellen Schaden erfahren.