Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat ein Prüfverfahren gegen Tesla wegen einer elektronischen Spurwechselfunktion eingeleitet. Diese Funktion, die der US-Autohersteller in einigen seiner Modelle als Zubehör anbiete, sei „in Europa möglicherweise nicht zulässig“, sagte ein KBA-Sprecher der „Bild am Sonntag“.
Während der Fahrt auf der Autobahn soll der Spurwechselassistent des sogenannten Autopiloten laut Tesla-Beschreibung „das Fahrzeug auf die optimale Fahrspur bringen, um es auf Einmündungen und Ausfahrten vorzubereiten und langsamere Fahrzeuge zu überholen“, wie das Blatt schreibt.
Das KBA steht demnach im Rahmen seiner Prüfung sowohl mit Tesla als auch mit der niederländischen Kfz-Zulassungsbehörde RDW in Verbindung. Die RDW ist für die in der EU gültige Gesamtfahrzeug-Genehmigung für Tesla zuständig.