Kretschmann für Erneuerung von Bundesinfektionsschutzgesetz

Winfried Kretschmann - Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg
Winfried Kretschmann - Bild: Staatsministerium Baden-Württemberg

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) hat sich für eine Weiterführung des am 19. März auslaufenden Bundesinfektionsschutzgesetzes ausgesprochen. Es gehe darum, dass der „Instrumentenkasten gefüllt bleibt“, sagte Kretschmann am Dienstag in Stuttgart vor Journalisten. Die Instrumente würden nur angewendet, wenn sie in der Pandemie gebraucht würden.

Kretschmann sagte mit Blick auf den Bund-Länder-Gipfel am Mittwoch, er werde sich dafür einsetzen, dass der Bundestag das Gesetz erneuert. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir am 20. März etwa die Maskenpflicht aufheben.“ Nur weil die Omikron-Variante weniger gefährlich sei, dürfe nicht der Eindruck entstehen, jetzt sei alles vorbei. Auch die gefährlichere Delta-Variante zirkuliere weiter. Kretschmann sprach sich mit Blick auf mögliche neue Virusvarianten erneut für eine allgemeine Impfpflicht aus.

Das vom Bundestag im März 2020 erstmals beschlossene Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist die Voraussetzung für die Corona-Maßnahmen der Landesregierungen, die etwa das Tragen von Masken oder Kontaktbeschränkungen vorschreiben. Der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha (Grüne) mahnte ebenfalls zur Vorsicht. „Alle befragten Experten gehen fest davon aus, dass es im Herbst zu einer Reinfektionsphase kommt“, sagte er in Stuttgart.

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