Rechtsstaatsmechanismus ist in der EU umstritten

Europäische Union
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Der sogenannte Rechtsstaatsmechanismus ist ein Instrument, mit dem die Europäische Union (EU) ihren Mitgliedstaaten Gelder vorenthalten kann, wenn diese sich nicht an die gemeinsamen Grundwerte halten. Durch die „Allgemeine Konditionalitätsregelung zum Schutz des Haushalts der Union“ – so der offizielle Titel – können Zahlungen aus dem EU-Haushalt für Länder gekürzt oder Mittel aus den Strukturfonds eingefroren werden.

Sanktionen drohen, wenn EU-Mitgliedstaaten gegen Grundwerte wie die Unabhängigkeit der Justiz verstoßen – und sich die Verstöße negativ auf die finanziellen Interessen der Union auswirken. Einen solchen Zusammenhang mit dem Haushalt muss die EU-Kommission den Ländern nachweisen, was juristisch als schwierig gilt.

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Mittwoch die Klage von Polen und Ungarn gegen den Rechtsstaatsmechanismus abgewiesen hat, müssen die beiden Länder nun als erste Mitgliedstaaten mit einer Kürzung von Mitteln aus dem EU-Haushalt rechnen. Die Brüsseler Kommission kann jetzt Verfahren einleiten. Auf rasches Handeln in dem jahrelangen Rechtsstaats-Streit dringt vor allem das Europaparlament.

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