Union verlangt Stellungnahme von Faeser zu VVN-Gastbeitrag

Nancy Faeser - Bild: Peter Jülich
Nancy Faeser - Bild: Peter Jülich

Die Union verlangt von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) eine Stellungnahme zu einem früheren Gastbeitrag, den sie als Reaktion auf rechtsextremistisch motivierte Briefen der Gruppe NSU 2.0 verfasst hatte. „Wir haben heute eine entsprechende Berichtsaufforderung beim Bundestag eingereicht“, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU, Alexander Throm, am Montag in Berlin. Faeser solle ihre Beweggründe für den Beitrag in der nächsten Sitzung des Innenausschusses erläutern.

Gegen Faeser gibt es Kritik aus Union und AfD, weil sie ihren Beitrag 2021 als damalige hessische Landespolitikerin im Magazin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten (VVN-BdA) veröffentlicht hatte. Diese Organisation wird von einigen Landesbehörden als linksextremistisch eingestuft, von anderen hingegen nicht. Von Verbindungen Faesers „zum linksextremen Spektrum“ sprach daher der AfD-Politiker Stephan Brandner.

Vom zuständigen Finanzamt in Berlin wurde VVN-BdA nach einer Unterbrechung 2021 wieder als gemeinnützig anerkannt. Von den hessischen Finanzbehörden wurde die Organisation im vergangenen Jahr allerdings noch als „linksextremistisch beeinflusst“ bewertet.

Faeser selbst sprach mit Blick auf die Kritik an ihr am Sonntag im Internetdienst Twitter von „durchschaubaren“ Vorwürfen. „Ich habe immer klare Kante gegen Rechtsextremismus und alle Feinde der offenen Gesellschaft gezeigt und werde das auch weiterhin tun“, hob sie hervor.

In dem kritisierten Gastbeitrag hatte die heutige Innenministerin, die selbst in Briefen von NSU 2.0 bedroht worden war, unter anderem geschrieben: „Der Kampf gegen Faschismus und Rechtsextremismus, gegen Rassismus und völkische Ideologien (…) muss zum Alltag jedes Demokraten und jeder Demokratin gehören“. SPD-Chefin Saskia Esken und weitere Politikerinnen und Politiker von SPD, Grünen und Linkspartei stellten sich hinter Faeser.

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