Verbraucher-Sachverständigenrat für Pflichtversicherung gegen Elementarschäden

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Der Verbraucher-Sachverständigenrat hat sich für eine Versicherungspflicht für Elementarschäden ausgesprochen. Deutschland müsse sich „besser an die Folgen des Klimawandels anpassen“. Ein wichtiger Baustein sei dabei die „Versicherung aller Wohngebäude gegen Elementarschäden“, heißt es in einem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten. Das Gremium verwies auf die Flutkatastrophe in Deutschland im Sommer sowie auf jüngste Sturmtiefs.

Noch 2017 war eine Arbeitsgruppe der Justizministerkonferenz zu der Auffassung gelangt, dass die Einführung einer Versicherungspflicht ohne Veränderung des verfassungsrechtlichen Rahmens nicht gerechtfertigt sei. Im Rechtsgutachten des Sachverständigenrats heißt es nun, eine Versicherungspflicht sei sowohl mit europäischem Unionsrecht als auch mit Bundesrecht vereinbar, wenn die entsprechenden Verträge „privatrechtlicher Natur sind“.

Vorgeschlagen wird eine Basisversicherung mit Selbstbehalt. Diese könne individuell erweitert werden, je nach finanzieller Lage und dem damit verbundenen Risiko. Das Gremium hält eine präventive Versicherung für wirksamer und nachhaltiger als Soforthilfen im Katastrophenfall. Im Juni soll das Thema erneut von den Justizministerinnen und -ministern besprochen werden.

Laut einer Umfrage im Auftrag des Sachverständigenrats wird eine Versicherungspflicht auch mehrheitlich von den Wahlberechtigten akzeptiert. Die Staatssekretärin im Bundesumweltministerium, Christiane Rohleder, bezeichnete eine Naturgefahrenversicherung als möglichen „wichtigen Baustein für den besseren Schutz der betroffenen Menschen“. Das Gutachten des Sachverständigenrates sei ein „wichtiger Impuls für die Diskussion um eine bessere Absicherung“.

Elementarschäden umfassen Naturgefahren wie etwa Überschwemmungen, Erdbeben und Lawinen. Derzeit sind weniger als die Hälfte der Wohngebäude in Deutschland gegen Naturgefahren versichert.

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